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14.08.2015 

Phobien und Zwänge in der Gruppe lösen

Stuttgart - Künftig können tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapien nicht nur getrennt als Einzel- oder Gruppenbehandlung, sondern auch in Kombination durchgeführt werden. Bisher war dies nur in Ausnahmefällen möglich.

Gruppenpsychotherapie
(c) Eisenhans - fotolia.com
Diese Entscheidung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) getroffen, berichtet die Landesvertretung Baden-Württemberg der Techniker Krankenkasse (TK). "Bei einigen Erkrankungen wie etwa sozialen Phobien, depressiven Störungen, Angst- oder Essstörungen hat sich die Gruppenpsychotherapie bewährt", sagt Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg. Zurzeit fänden außerhalb von Kliniken im Land aber nur 1,2 Prozent der analytischen und 0,9 Prozent der tiefenpsychologischen Therapien in der Gruppe statt.

"Die Gruppentherapie ist keine Psychotherapie zweiter Klasse. In der stationären Versorgung wird sie regelhaft erfolgreich angewendet. Wir hoffen, dass die Gruppentherapie nun auch im ambulanten Bereich öfter zum Einsatz kommt", so Vogt. Mit einem höheren Anteil von Gruppentherapien könne in der gleichen Zeit bei gleicher Qualität mehr Patienten versorgt werden. Das könnte die Wartezeiten auf Therapieplätze deutlich verkürzen.

Eine Analyse der TK-Abrechnungsdaten hat zudem gezeigt, dass rund 25 Prozent aller von den Ärzten und Psychotherapeuten im Rahmen von ambulanten psychotherapeutischen Leistungen gemeldeten Diagnosen (ICDs) eher leichten psychischen Erkrankungen zugeordnet werden können. "Ein neuer Ansatz könnte hier zum Beispiel die Erstberatung in einer „Koordinierungsstelle“ sein. Dabei führt ein unabhängiger Arzt oder Psychotherapeut ein therapeutisches Erstgespräch mit dem Patienten, um den Therapiebedarf festzustellen und zu bewerten.

Im Anschluss erhält der Patient eine Handlungsempfehlung", erklärt TK-Leiter Vogt. Es könne so zunächst ein online-Coaching, ein Stressbewältigungstraining oder eben eine Gruppentherapie empfohlen werden. Dies wäre eine neue Form der Versorgungssteuerung. Einzeltherapieplätze würden in der Folge nicht falsch besetzt und stünden denjenigen zur Verfügung, die sie tatsächlich benötigen.

"Um den Zugang zur ambulanten Gruppentherapie zu fördern, sollte auch der Verwaltungsaufwand zur Genehmigung reduziert werden", fordert Vogt. Vor Beginn der Therapie muss derzeit ein mit großem administrativem Aufwand verbundenes Gutachter- und Antragsverfahren abgeschlossen sein. Diese Vorgehensweise ist nach Ansicht der TK nicht mehr zeitgemäß. (TK)
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