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   20.09.2020 

Regalsysteme für schwere Lasten: Ordnung und rechtssichere Lagerung

Durchdachte Regalsystemen tragen nicht nur zu Ordnung und Übersicht bei, sondern leisten auch einen Beitrag zur Sicherheit im Unternehmen. Die korrekte Aufbewahrung der Waren und Betriebsmitteln ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine reibungslose Organisation und Logistik.

Regalsysteme kaufen
(c) proplanta
Schwerlasten wie Holz und andere Gegenstände bedeuten für die Aufbewahrung eine besondere Herausforderung. Ebenso sind bestimmte Vorschriften und Normen zu berücksichtigen. Daher stellt sich die Frage, welche Lager-Lösungen sich für die sichere Aufbewahrung schwerer Lasten eignen.

Regalsysteme und ihre Anforderungen: worauf es bei der Lager-Ausstattung zu achten gilt

Ein gut ausgestattetes Lager muss sowohl Anforderungen der Sicherheit als auch eine gewisse Praktikabilität bieten. Die Lagerung erfolgt idealerweise effizient und übersichtlich. Für die Betriebsabläufe im Lager ist es von hoher Relevanz, dass benötigte Waren und Materialien stets verfügbar und griffbereit sind. Die Gewährleistung der Übersicht und Verfügbarkeit beginnt bereits bei der Auswahl der richtigen Lagersysteme und anderer Lösungen. Verschiedene aufzubewahrende Dinge erfordern verschiedenartige Systeme, beispielsweise Regale, Werkzeugschränke oder Lochwände. Die Vielfalt an Lagerausstattungen ermöglichen eine individuelle Einrichtung des Lagers nach persönlichen Anforderungen.

Regalsysteme eignen sich je nach Ausführung für unterschiedliche Belastungen. Ebenso sorgen verschiedenartige Ausführungen und Einteilungen für die durchdachte Aufbewahrung.

Schwerlast-Aufbewahrung: Regalsysteme und ihre Arten

Durchdachte Regalsysteme für verschiedene Anforderungen bieten verschiedenen Materialien oder Werkzeugen in Abhängigkeit ihrer Beschaffenheit den richtigen Platz. Kombinationsmöglichkeiten und Erweiterungsoptionen sorgen dafür, dass sich Regale passgenau für verschiedene Herausforderungen fit machen lassen. Erweiterbare Systeme bieten hinreichende Möglichkeiten, auf neue Materialien oder zusätzlich einzulagernde Dinge zu reagieren. Dies trägt zu Zeitersparnis und optimiertem Arbeitsfluss bei. Einen genaueren Überblick kann man sich hier über das Angebot von KAISER+KRAFT verschaffen.
Die Anforderungen des jeweiligen Guts schränken die Auswahl des konkreten Regals ein. Für Schwerlasten wie Hölzer gibt es spezielle Schwerlastregale. Diese weisen eine erhöhte Stabilität auf. Schwerlastregale sind auf große Lasten optimiert, indem sie auf besonders dicke Stützrahmen sowie hochstabile Traversen setzen.

Ist das schwere Gut zusätzlich besonders lang, können Kragarmregale das System der Wahl sein. Gerade Hölzer weisen oft eine enorme Länge auf. Baumstämme oder lange Holzlatten profitieren daher von Systemen, die auf die Lagerung länglichen Guts ausgelegt sind.

Ebenso für die Lagerung von Holz und anderen schweren Güter geeignet sind Palettenregale. Diese bieten den zusätzlichen Vorzug, dass sich Lagergüter gleichzeitig sortieren und einordnen lassen. Dies ist ein Vorteil für die Logistik und den Versand, da aufgrund der Palettierung einige Zwischenschritte entfallen. Die Betriebsabläufe profitieren damit also von einer Zeitersparnis.

Lagerung und Sicherheitsvorschriften

Die Einrichtung eines Lagers muss bestimmten Vorschriften und Normen hinsichtlich der Sicherheit genügen. Diese Auflagen betreffen Installation sowie Inspektion und Wartung der Regalsysteme gleichermaßen. Die wichtigsten Vorschriften sind die Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV), die DGUV Regel 108-007 für Lagereinrichtungen und -geräte (ehemals BGR 234) sowie die DIN EN 15635 (im Speziellen für Stahlregale).

Zu beachten ist zudem die Frage nach der Baugenehmigung. Einige deutsche Bundesländer legen Wert auf eine Baugenehmigung, sofern die Regale in ihren Abmessungen bestimmte Maße überschreiten. Genaue Vorschriften sind den jeweiligen Baubehörden zu entnehmen. Der Gesetzgeber sieht keine grundsätzliche Begrenzung der Regalmaße vor. Die meisten Bundesländer fordern jedoch, eine Baugenehmigung einzuholen, wenn die Höhe von 7 Metern überschritten wird. (Pd)
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