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27.03.2015 | 09:06 | Lex Steigerwald 

Landräte dürfen keine großen Naturschutzgebiete mehr ausweisen

München - Bayerns Landräte dürfen keine größeren Naturschutzgebiete mehr allein ausweisen. Stattdessen sind künftig die Bezirksregierungen dafür zuständig.

Schutzgebiet
Künftig dürfen die Kommunen nur noch Naturschutzgebiete mit weniger als zehn Hektar Fläche ausweisen. (c) proplanta
Die CSU-Mehrheit verabschiedete das Gesetz gestern mit 97 zu 61 Stimmen. Der Anlass: Der frühere Bamberger Landrat Günther Denzler (CSU) hatte 2014 zwei Wochen vor seinem Abschied 800 Hektar Buchenwälder im Steigerwald unter Naturschutz gestellt. Das Ergebnis war begeisterte Zustimmung von Naturschützern und empörte Proteste der Gegner eines Nationalparks Steigerwald.

Eine Wiederholung ist nun ausgeschlossen. Künftig dürfen die Kommunen nur noch Naturschutzgebiete mit weniger als zehn Hektar Fläche ausweisen. SPD und Grüne warfen der Staatsregierung vor, den Naturschutz zu torpedieren. (dpa/lby)
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