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Proplanta ®  |  23.06.2010

  |  Agrarpolitik:   Deutschland



Letzte Instanz: Gentechnikgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe - Während ein bundesweites Bündnis aus achte Verbänden und Gentechnikfreien Regionen demonstrieren, verhandelt der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über das Gentechnikgesetz.




Gentechnikgesetz Es muss auf einen Normenkontrollantrag der Landesregierung von Sachsen-Anhalt hin überprüfen, ob die deutschen Regelungen im Umgang mit gentechnisch manipulierten Organismen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
 
Aus der gesamten Republik sind sie nach Karlsruhe gereist: Landwirte, Gärtner, Imker und Agrarstudenten - ein Bündnis aus acht Verbänden und Gentechnikfreie Regionen fordern ihr „Recht auf eine gentechnikfreie Landwirtschaft“ ein. Das rege Treiben an diesem Morgen ist ein ungewohntes Bild. Traktoren, Stelzenläufer, Musiker und eine bäuerliche Frühstückstafel verwandeln die Wiese vor dem Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in eine bunte Protestmeile. Es wird gefrühstückt, diskutiert und informiert; auf einer improvisierten Bühne kommen alle beteiligten Organisationen zu Wort. Der Anlass könnte ernster nicht sein, denn die ökologisch bewegten Aktivisten sehen sich durch die angestrebte Klage Sachsen-Anhalts in ihrer Existenz bedroht, sollte es tatsächlich gelingen, das aktuelle Gentechnikgesetz zu kippen. Mehr noch: „Die Nutzer der Gentechnik müssen endlich für die Risiken und Folgekosten aufkommen“, fordert Georg Janssen, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft - kurz AbL. In entscheidenden Bereichen fehle nach wie vor die Verursacherhaftung, meint Janssen, was eindeutig diejenigen benachteiligt, die auf gentechnikfreie Lebensmittel setzten.

Da es ein Fakt ist, dass rund 80 Prozent der Bevölkerung gentechnisch veränderte Lebensmittel auf ihrem Teller ablehnen, sehen sich die Aktivisten in ihrem Protest von einer breiten Mehrheit getragen. Im Gegensatz scheint aus ihrer Sicht Sachsen-Anhalt ausschließlich im Sinne global agierender Saatgut-Konzerne zu handeln – wie BASF, BAYER und KWS. Dafür spreche einerseits das Indiz, dass die Klägerin durch eine Anwaltskanzlei vertreten wird, die auch den umstrittenen US-Agrarkonzern Monsanto zu ihren Klienten zählt. Anderseits stehen sowohl das Standortregister als auch die Haftungsregelung in ihrem Visier, womit die Landesregierung offensichtlich  die Anwender von Designerpflanzer aus den Gen-Labor von einer möglichen Schadens- und Haftungsverpflichtung freistellen wollen.

Die geforderte Abschaffung des Standortregisters, das Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen bundesweit ausweist, ist für den Schutz und Erhalt gentechnikfreier Landwirtschaft in Deutschland von Bedeutung, betonen die Gentechnik-Gegner. Jürgen Binder von der Initiative „Gentechnikfreies Europa e.V.  erklärt dazu: Sollte es zu einer Kontamination kommen, könnten weder Verbraucher noch Landwirte nachweisen, wer letztendlich für die  Verunreinigung verantwortlich sei.  Nahezu zynisch und absurd ist es aus Sicht des Bündnisses, darüber hinaus auch noch die bestehende gesetzlich geregelte Haftungsregelung aushebeln zu wollen: „Bis vor kurzem hat man noch versucht, uns auf das Prinzip der Koexistenz einzuschwören“, resümiert Landwirt und Agrarstudent Benjamin Volz von der Initiative „Witzenhäuser Agrar-Studierende, Landwirte und Gärtner für eine gentechnikfreie Landwirtschaft“. Und jetzt? Offensichtlich sind auch Wirtschaft und Politik an einem Punkt angekommen, wo deutlich wird: ein Nebeneinander von Ackerbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen sowie konventioneller und biologischer Landwirtschaft ist unmöglich. „Und jetzt will man die Risiken, die von der Gentechnik ausgehen auf alle Schultern verteilen und auch diejenigen  sollen für mögliche Schäden aufkommen, die sie nicht verursacht haben - das ist lächerlich“, empört sich Benjamin Volz. (PD)
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