Dieses Ziel nennt der als Unterrichtung vorgelegte Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Danach sollen auch die Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte in allen Produktgruppen bei einheimischen und importierten Lebensmitteln bis 2021 auf unter ein Prozent reduziert werden.
Zudem sollen die Einführung und Weiterentwicklung von Pflanzenschutzverfahren mit geringen Pflanzenschutzmittelanwendungen im integrierten
Pflanzenschutz und im ökologischen Landbau gefördert werden. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln solle „auf das notwendige Maß begrenzt werden, wird gefordert.
Insgesamt bezeichnet die Bundesregierung den Pflanzenschutz als „notwendig, um unsere Pflanzen, besonders die Kulturpflanzen, vor Krankheiten, Schädlingen und nichtparasitären Einflüssen zu schützen“. Durch Pflanzenschutz würden Ernte- und Lagerverluste vermieden sowie die Qualität der pflanzlichen Produkte gesichert.
„Die Durchführung des Pflanzenschutzes und insbesondere die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind in Deutschland auf der Grundlage von EU-Recht umfassend und auf einem hohen Schutzniveau für Mensch, Tier und Naturhaushalt einschließlich Oberflächen- und Grundwasser geregelt“, schreibt die Regierung. Dennoch werde überall in der EU festgestellt, dass Pflanzenschutzmittel in Gewässern zu finden seien, Schäden an
Bienen oder bei Wirbeltieren auftreten und Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Lebensmitteln überschritten würden. (hib/HLE)