Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Nach einer Mitteilung vom Mittwoch gaben die Richter damit den Anträgen von
Greenpeace und zwei Redakteuren des Magazins «Stern» Recht, wenn es zum Beispiel um Aktiengesellschaften geht.
Die Kläger hatten beim NRW-Landwirtschaftsministerium, beim Bundesagrarministerium und bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Anträge gestellt, erläuterte ein OVG-Sprecher. Sie wollten Informationen über die größten Empfänger von Zahlungen aus dem EU-Agrarhaushalt, etwa Direktzahlungen an Landwirte. «Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts haben die Kläger grundsätzlich einen Informationsanspruch nach dem Umweltinformationsgesetz.»
Zwar hätten «natürliche Personen», also etwa einzelne Bauern, Anspruch auf Datenschutz. Sie müssten angehört werden, bevor die Höhe der Zahlungen oder Name und Anschrift der Empfänger herausgegeben werden. Ganz anders sehe das aber bei sogenannten «juristischen Personen» aus - zum Beispiel einer Aktiengesellschaft, GmbH oder eingetragenen Genossenschaft. Derartige Betriebe seien aus der europäischen Datenschutzrichtlinie und des deutschen Datenschutzgesetzes bewusst ausgenommen worden. «Auf ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis können sie sich nicht berufen.»
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner (CSU) hatte die Sperre für die Veröffentlichung von EU-Agrarhilfen im Dezember gelockert. Größere Betriebe wie Aktiengesellschaften, GmbH oder Genossenschaften, die Agrarzahlungen erhalten, sollten demnach voraussichtlich im Frühjahr 2011 wieder im Netz aufgelistet werden. (dpa)