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01.02.2015 | 08:30 | Rückzahlungen 

Agrarsubventionen: Frankreich muss eine Milliarde zurückerstatten

Brüssel - Die Europäische Kommission verlangt von Frankreich Agrargelder in ungewöhnlicher Größenordnung zurück:

Agrarsubventionen Frankreich
(c) proplanta
Wie aus einer aktuellen, im EU-Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung hervorgeht, wird Paris mit insgesamt fast 1,1 Mrd. Euro in die Pflicht genommen. Der Löwenanteil davon entfällt mit 716 Mio. Euro auf eine fehlerhafte Flächenberechnung mit dem satellitengesteuerten Parzellenidentifizierungssystem (LPIS-GIS) während der Jahre 2008 bis 2012. Ferner schlagen weitere Fehler bei der Berechnung von Direktbeihilfen mit 140 Mio. Euro sowie - für Rinderprämien - verspätete Meldungen von Tierumsetzungen mit 132 Mio. Euro zu Buche.

Die Rückzahlung von weiteren 79 Mio. Euro wird fällig, weil im Rahmen der Zuckermarktreformoffen bar nicht alle Ankündigungen einer vollständigen Produktionsaufgabe auch tatsächlich umgesetzt wurden. Schließlich werden im Bereich der ländlichen Entwicklung Korrekturen von gut 40 Mio. Euro angesetzt.

Der französische Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll erklärte in einer Stellungnahme: „Ich nehme im Namen Frankreichs die Fehler der Vergangenheit auf mich und werde alles dafür tun, meinen Nachfolgern eine sanierte Haushaltslage zu hinterlassen.“ Sein Ministerium wies darauf hin, dass die Kommission hauptsächlich die Auslegung von EU-Recht bei technischen Details kritisiere; in keinem Fall jedoch erfolgten die Korrekturen wegen irgendeiner Form von Betrug.

Nach Angaben des französischen Agrarressorts standen die eigenen Beamten mit der Kommission bereits seit geraumer Zeit in Verhandlungen. Dabei sei es gelungen, eine anfänglich veranschlagte Summe von 3,5 Mrd. Euro auf 1,1 Mrd. Euro zu senken. Das Ministerium betonte, dass die Rückerstattung zwar den französischen Staatshaushalt belaste, aber keine negativen Folgen für die Landwirte nach sich ziehen werde. Technisch gesehen laufe es so ab, dass die Kommission die Summe in drei Tranchen von der üblichen Erstattung der national geleisteten Direktzahlungen einbehalte. Le Foll beauftragte seine Mitarbeiter, verstärkt mit der Kommission zusammenzuarbeiten, damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt. (AgE)
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