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16.12.2014 | 17:30 | Neues Erbschaftsteuergesetz 

Erbschaftssteuer: Man darf die Kuh nicht schlachten, die man melken will

Berlin - Vor den gravierenden Folgen einer möglichen Anhebung der Erbschaftsteuer für ländliche Räume hat die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände (ARGE) gewarnt.

Neues Erbschaftsteuergesetz
(c) proplanta
„Man darf die Kuh nicht schlachten, die man melken will“, sagte deren Vorsitzender Michael  Prinz zu Salm-Salm im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer heute in Berlin.

Prinz Salm hofft, dass das Oberste Gericht die bisherigen Verschonungsregeln für Betriebserben bestätigen wird. Andernfalls werde die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum erheblich geschwächt. Der ARGE-Vorsitzende verwies auf eine Umfrage bei seinen Verbandsmitgliedern, nach der zahlreiche Land- und Forstwirte 20 % bis 30 % ihrer Flächen verkaufen müssten, um im Falle einer negativen Karlsruher Entscheidung die Erbschaftsteuer zahlen zu können; bei manchen drohe sogar die Betriebsauflösung. Besonders kritisch sei die Situation in den neuen Ländern, wo die Betriebe oft fremdfinanziert seien.

Laut Umfrage würden bei hohen Erbschaftsteuern Mitarbeiter entlassen und notwendige Investitionen in Landmaschinen und Technik zurückgestellt werden müssen, so Prinz Salm. Im Forst führe das zu einer Erhöhung des Holzeinschlags, damit der Betrag überhaupt finanziert werden könne. Außerdem würde die Sanierung und Restaurierung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden drastisch reduziert.

Rund 90 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland seien Familienunternehmen, so Prinz Salm. Diese träfe eine Verschärfung des Erbschaftsteuergesetzes besonders hart, „denn sie sind branchenbedingt standorttreu und wirtschaften generationenübergreifend.“ (AgE)
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