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24.07.2017 | 06:54 | Beitragsberechnung 

Umlage der Berufsgenossenschaft im dritten Jahr stabil

Kassel - Im August verschickt die SVLFG wieder die Beitragsrechnungen der Berufsgenossenschaft. Der Hebesatz bleibt mit 6,23 Euro pro Berechnungseinheit gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Beitrag zur Berufsgenossenschaft
(c) proplanta
Den Beitragsberechnungen für die 1,5 Millionen Mitglieder liegt der deutschlandweit einheitliche Beitragsmaßstab zugrunde. Im Vergleich zum Vorjahr werden laut Vorstandsbeschluss den Beitragsrechnungen für 2016 zugrunde liegen:

- ein unverändertes Umlagevolumen seit 2014 in Höhe von 859 Millionen Euro,

- verringerte Grundbeiträge,

- ein unveränderter Hebesatz von 6,23 Euro und

- eine fast stabile Bundesmittelsenkungsquote von 36,7 Prozent (2015: 37 Prozent).

Risikobezogener Beitragsanteil



Bei der Berechnung der risikobezogenen Beitragsteile sind darüber hinaus die Leistungsaufwendungen und die Berechnungseinheiten nach den Unternehmensverhältnissen des Jahres 2016 zu berücksichtigen.

Die risikobezogenen Beitragsteile bleiben für die meisten Produktionsverfahren unverändert. Für einige Produktionsverfahren sind unter Berücksichtigung von Leistungsaufwendungen und Berechnungseinheiten deutliche Senkungen festzustellen. Für einige andere Produktionsverfahren sind deutliche Erhöhungen nicht zu vermeiden.

Sinkt oder steigt der Beitrag?



Eine allgemein gültige Antwort auf diese Frage ist auch in diesem Jahr nicht möglich. Erfreulich sind das unveränderte Umlagevolumen, der stabile Hebesatz und die erneut gesunkenen Grundbeiträge. Sehr positiv wirken für die bundesmittelberechtigten Unternehmen die erneut um zusätzliche 78 Millionen Euro auf insgesamt 178 Millionen Euro erhöhten Bundesmittel. Mit 36,7 Prozent bleibt die Bundesmittelsenkungsquote fast unverändert.

„Unter dem Strich“ kann sich die Mehrheit der Mitglieder über stabile Beiträge freuen. Wegen der Entwicklung der Leistungsausgaben und Berechnungseinheiten sind aber in einigen Fällen höhere Beiträge die Folge.

Geringere Grundbeiträge



Im letzten Jahr betrug der Grundbeitrag zwischen 75,28 und 301,13 Euro. Mit den Grundbeiträgen werden die Präventions- und Verwaltungskosten finanziert. Da sich diese Kosten weiter reduziert haben, sinkt der Grundbeitrag auf 71,68 bis 286,74 Euro. Nach der vorjährigen Senkung um etwa sieben Prozent bedeutet dies eine weitere Reduzierung um etwa fünf Prozent.

Übergangsrecht gilt weiter



Um Härten zu vermeiden, gelten weiterhin Übergangsregelungen. Die im Beitragsbescheid aus 2014 festgesetzten „Angleichungssätze“ führen dazu, dass der neue Beitrag im vollen Umfang erst 2018 zu zahlen ist. Bis dahin findet eine Angleichung an das neue Beitragsniveau in gleichmäßigen Stufen statt. Dies gilt für steigende und sinkende Beiträge gleichermaßen.

Härten werden abgemildert



Kommt es dennoch bei gleichen Betriebsverhältnissen zu deutlichen Beitragserhöhungen, werden diese durch eine Härtefallregelung auf 70 Prozent begrenzt, sofern der Beitrag mindestens 300 Euro beträgt. Für viele der ehemaligen regionalen Berufsgenossenschaften existieren Sondervermögen, die in diesem Jahr letztmalig zur Abmilderung der Beitragsangleichung eingesetzt werden.

Mehr Infos



Weitere Informationen und das Formular „Einzugsermächtigung“ finden Sie im Internet unter www.svlfg.de > Versicherung/Beitrag > Beitrag Berufsgenossenschaft. Ihre Fragen richten Sie gerne an: versicherung@svlfg.de

Faz

it

Im Zuge der LBG-Beitragsumlage für 2016 bleiben das Umlagevolumen und der Hebesatz stabil. Die Grundbeiträge sinken erneut, die Bundesmittel betragen wieder 178 Millionen Euro. Die Beiträge für die Mehrheit der Mitglieder bleiben damit stabil. Wegen der Entwicklung der Leistungsausgaben und Berechnungseinheiten sind aber in einigen Fällen auch höhere Beiträge die Folge. Um Härten jedoch zu vermeiden, gelten weiterhin Übergangsregelungen.

Fälligkeit: Mit den Beitragsbescheiden wird der nach Abzug der gezahlten Vorschüsse verbleibende Restbetrag mit Fälligkeit am 15. September 2017 angefordert. Entsteht ein Guthaben, wird dies auf künftige Beitragsforderungen angerechnet, außer es wird eine Erstattung gewünscht. Beschleunigen Sie gegebenenfalls das Erstattungsverfahren durch Angabe Ihrer Bankverbindung.

Erneut werden mit dem Beitragsbescheid auch die in 2018 zu zahlenden Vorschüsse für das Umlagejahr 2017 festgesetzt. Machen Sie es sich selbst und uns einfach und erteilen eine Einzugsermächtigung. Anderenfalls achten Sie bitte unbedingt auf die im Beitragsbescheid festgesetzten Fälligkeiten!
svlfg
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