In einem vom
schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten empfiehlt das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig, den Beispielen von Dänemark, Frankreich und Schweden zu folgen und auch hierzulange eine solche Abgabe zu erheben.
Begründet wird der Vorschlag mit der Notwendigkeit, Hersteller, Händler und Anwender von Pflanzenschutzmitteln an den ökologischen und gesundheitlichen Folgekosten zu beteiligen, die Schutzmaßnahmen sowie die Forschung zu alternativen Pflanzenschutzkonzepten zu finanzieren und gleichzeitig einen ökonomischen Anreiz zur Reduzierung des bislang ansteigenden Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln zu setzen.
Ausgestaltet werden sollte eine solche Abgabe den Leipziger Forschern zufolge „so einfach wie möglich“. Deren Konzept sieht einen Grundabgabesatz in Höhe von 20 Euro je Hektar und Jahr für die maximal zulässige Aufwandmenge je Pflanzenschutzmittel vor. Ergänzt werden soll dieser Pauschalbetrag um einen humantoxikologischen Faktor und einen Zusatzfaktor für Wirkstoffe, die in der EU als Substitutionskandidaten eingestuft sind.
Erhoben werden sollte die Abgabe laut UFZ bei inländischen Herstellern und Importeuren oder den Groß- und Einzelhändlern, um ihn dann auf den Verkaufspreis aufzuschlagen. Den Preisanstieg pro Pflanzenschutzmittel veranschlagen die Umweltforscher allein durch den Basisabgabesatz im Mittel auf mehr als 40 % je Hektar und Jahr. (AgE)