Neue Auflage VV553 für Acetamiprid – Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG, auch als Danjiri im Vertrieb, mit dem Wirkstoff Acetamiprid, die Anwendung zusammen mit Netzmitteln untersagt, damit der Rückstandshöchstgehalt des Wirkstoffs Acetamiprid in Honig eingehalten werden kann. Hintergrund dazu ist, dass nach der Anwendung von Mospilan SG in Kombination mit Netzmitteln in mehreren Bundesländern Überschreitungen des Rückstandshöchstgehalts von Acetamiprid in Honig aufgetreten sind.
Schlag- und sortenspezifisch über die Notwendigkeit einer wachstumsregulatorischen Maßnahme im Raps entscheiden
Mit dem Einsetzen des Längenwachstums beim Raps infolge des milderen Wetters nach Ostern ist über die Notwendigkeit einer wachstumsregulatorischen Maßnahme zu entscheiden. Der späte Vegetationsstart und teilweise deutliche Blatt- vereinzelt auch Pflanzenverluste werden dieses Jahr dafür sorgen, dass die Pflanzen ohnehin eher kürzer als länger werden.
Im Frühjahr ist das Hauptziel beim Einsatz von Wachstumsreglern die Erzielung der Standfestigkeit und damit die Vermeidung von Lager. Die Notwendigkeit einer Maßnahme und die Aufwandmenge sind an der Sorte und am jeweiligen Bestand auszurichten. Sind die Sorten stark wüchsig und neigen zu Lager bzw. sind die Bestände recht üppig und dicht, kann eine Wachstumsreglermaßnahme sinnvoll sein.
Bei standfesteren Sorten dagegen ist die Wachstumsregulierung weniger gefordert und die Ökonomie oft in Frage gestellt. Für eine gute Wirkung dieser Maßnahme sollten zum Einsatztermin ab 30 cm Wuchshöhe, wüchsige Bedingungen herrschen, Tagestemperaturen über 10 °C und keine Nachtfröste sowie ausreichend Blattmasse zur Aufnahme des Mittels vorhanden sein. Ansonsten kann es auch zu negativen Effekten kommen. Befallskontrollen auf Feldmäuse sollten weiterhin nicht vernachlässigt werden.