Das geht aus eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Die Grünen hatten sich für eine Risikobewertung durch die Bundesregierung hinsichtlich der möglichen Auskreuzung gentechnisch veränderter, herbizidtoleranter Pflanzen mit konventionell gezüchteten Kulturpflanzen interessiert.
In der Antwort heißt es dazu, dass die Auskreuzung von durch konventionelle Mutationszüchtung erzeugtem Clearfield-Raps auf verwandte Beikrautarten aus der Gruppe der Kreuzblütler grundsätzlich möglich ist. Zu beachten sei das Risiko der möglichen Auskreuzung von Clearfield-Raps auf benachbarte konventionelle Rapsschläge und damit der Übertragung der Resistenzeigenschaft auf nicht-herbizidtoleranten Raps. (hib/EIS)