Dies ist für den konventionellen als auch für den ökologischen Landbau möglich. Die
Düngeverordnung schreibt in § 5 vor, dass jeder Betrieb bis 31. März des Jahres eine Flächenbilanz für das abgelaufene Düngejahr erstellen muss. Der Bilanzzeitraum von 12 Monaten sollte aus Gründen der Datenerhebung dem Kalenderjahr entsprechen.
Nach der Installation des Programmes sind für Anwender, die das erste Mal mit BEFU arbeiten, folgende Schritte notwendig, um eine Flächenbilanz berechnen zu können:
- Zuerst ist ein neuer Betrieb zu erstellen. → Menü: »Betrieb neu«
- Danach erfolgt die Auswahl der erstellten Betriebsdatei. → Menü: »Betrieb wählen«, im Auswahlfeld »Betriebsname« den Betrieb wählen
- Im Hauptformular ist das Erntejahr auf 2015 einzustellen.
- Das Formular für die Dateneingabe ist zu öffnen. → Menü: »Daten Neu, Ändern«, im Auswahlfeld »Daten« die »Flächenbilanz Betrieb« wählen und auf die Schaltfläche »Neu« klicken
- Zuerst ist der Bilanzzeitraum, das Erstellungsdatum und die Acker- und Grünlandfläche des Betriebes einzutragen.
- Danach erfolgen die Eingaben zur Nährstoffzufuhr (Tierhaltung, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft, Mineraldünger, organische Düngemittel und sonstige Stoffe, N-Bindung Leguminosen) und zur Nährstoffabfuhr (Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft, pflanzliche Produkte (Ernte), N-Überschüsse / N-Zuschläge)
- Bei jeder Dateneingabe, -änderung wird im unteren Teil des Formulars die Zufuhr, die Abfuhr und der Saldo für N, P, K in kg gesamt und kg/ha aktuell angezeigt.
- Eine Ergebnisliste kann durch wählen von »Flächenbilanz Betrieb« im Auswahlfeld »Ergebnisse« des Hauptformulars angezeigt bzw. gedruckt werden. Es besteht die Möglichkeit für das aktuelle Jahr oder für mehrere Jahre die Ergebnisse der Flächenbilanz auszugeben.
In der Broschüre »Umsetzung der Düngeverordnung – Hinweise und Richtwerte für die Praxis« sind alle Gehalte und Entzüge zur Berechnung der Flächenbilanz im Anhang aufgeführt.
Quelle: Frank Förster / LfULG Dresden