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24.10.2010 | 06:30 | Pflanzenschutz 

Herbizidverbot auf Wegen und Plätzen ist bei Gartenbesitzern weitgehend unbekannt

Bern - Um den Schutz des Trinkwassers und der Gewässer zu gewährleisten, ist die Anwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln im Bereich von Wegen und Plätzen verboten.

Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta

Eine vom BAFU am 22. Oktober 2010 veröffentlichte Untersuchung zeigt, dass diese Bestimmungen von den Unterhaltsdiensten der Gemeinden immer besser beachtet werden. Dagegen ist das Herbizidverbot jedem zweiten Privatgartenbesitzer immer noch unbekannt.

Seit 2001 besteht in der Schweiz zum Schutz des Grund- und Trinkwassers ein generelles Anwendungsverbot für Herbizide auf und an Straßen, Wegen und Plätzen (siehe Kasten 1), weil die Substanzen dort leicht aus- und abgewaschen werden und in die Gewässer gelangen. Ausgenommen ist nur die Behandlung von Problempflanzen entlang der Kantons- und National­straßen.

Eine Umfrage bei privaten Gartenbesitzerinnen und -besitzern, die von der Stiftung sanu im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU durchgeführt worden ist, hat ergeben, dass rund 50 Prozent noch nie vom Herbizidverbot gehört haben. Von den anderen 50 Prozent bezeugte jede fünfte Person, Herbizide trotz Kenntnis des Verbotes weiter zu verwenden. Dieses Ergebnis ist bedenklich, selbst wenn Privatgartenbesitzerinnen und -besitzer in der Regel nur kleine Mengen an Spritzmitteln ausbringen. Die Studie schätzt die in der Schweiz insgesamt jährlich für den privaten Gebrauch verkauften Herbizide auf rund 100 Tonnen Wirkstoffe. Es ist anzunehmen, dass nur ein kleiner Teil davon illegal eingesetzt wird, trotzdem muss alles unternommen werden, um die Menge möglichst zu reduzieren.

Das BAFU hat wiederholt zu einem Verzicht auf die Verwendung von Herbiziden im privaten Bereich aufgerufen. Seit der Ausdehnung des Herbizidverbots auf den privaten Bereich (2001), hat es unter Einbezug der Kantone und der Gemeinden die Informationsaktion "Auf Gedeih und Verderb" (2005) durchgeführt. Die Umfrage­ergebnisse zeigen aber, dass die Information der Gemeinden und der Konsumentinnen und Konsumenten wiederholt und verbessert werden muss. Das BAFU wird daher die Gemeinden erneut dazu aufrufen, ihre Einwohnerinnen und Einwohner auf das Herbizidverbot und mögliche Alternativen aufmerksam zu machen.


Herbizidfreier Unterhalt in den Gemeinden

Die Unterhaltsdienste der Gemeinden und spezialisierte Unternehmen beachten dagegen das Verbot immer besser. 60 Prozent der Gemeinden geben an, heute vollständig auf Herbizide zu verzichten und weitere 20 Prozent mehrheitlich. Die Zahl der Unterhaltsverantwortlichen, welche keine Herbizide mehr einsetzen, steigt jährlich und zeigt, dass der Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen ohne Herbizide machbar ist. Dabei stellt nicht nur die junge Generation um (siehe Kasten 2). Am schwersten fällt es den Gemeinden, beim Unterhalt von Friedhöfen ohne Herbizide auskommen zu müssen. Die Bevölkerung toleriert dort spontane Vegetation am wenigsten und der Einsatz von Maschinen ist nur sehr beschränkt möglich.


Verbotene Herbizidanwendungen

Die Verwendung von Herbiziden ist gemäß Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) nicht nur auf und an Straßen, Wegen und Plätzen verboten sondern auch auf Dächern, Terrassen und auf Lagerplätzen.

Alle Pflanzenschutzmittel (dazu gehören Herbizide, Fungizide, Insektizide usw.) dürfen zudem in den folgenden Gebieten nicht verwendet werden:

  • in Naturschutzgebieten, Riedgebieten und Mooren;
  • in Hecken und Feldgehölzen sowie in einem drei Metern breiten Streifen entlang von diesen;
  • im Wald sowie in einem drei Metern breiten Streifen entlang der Bestockung;
  • in oberirdischen Gewässern und in einem drei Metern breiten Streifen entlang von diesen;
  • in der Zone S1 von Grundwasserschutzzonen.

 
Kurs Herbizidfreier Unterhalt in der Gemeinde

Das Bildungsinstitut sanu Bildung für nachhaltige Entwicklung, welches im Auftrag des BAFU die Studie erstellt hat, hat in den vergangenen 11 Jahren Unterhalts­personal von über 500 Gemeinden im herbizidfreien Unterhalt ausgebildet. Die Kurse richten sich an verantwortliche und ausführende Personen in Gemeinden, die mit dem Straßen-, Weg- und Grünflächenunterhalt beauftragt sind. Sie werden regional organisiert und finden Ende Mai 2011 statt. (bafu)

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