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19.11.2018 | 09:17 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Insektizide und Fungizide: Neue Vorgaben zum Bienenschutz bei Tankmischungen

Karlsruhe - Zum Schutz der Honigbiene hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Ausbringung bestimmter insektizider und fungizider Pflanzenschutzmittel in Tankmischungen geregelt.

Bienenschutz
Nützlinge - Neue Vorgaben zum Bienenschutz bei Tankmischungen von Insektiziden mit Fungiziden. (c) proplanta
Für folgende Mittel gelten eine neue Auflage bzw. ein neuer Hinweis:
Für folgende Mittel gelten eine neue Auflage bzw. ein neuer Hinweis:Bild vergrößern
Für folgende Mittel gelten eine neue Auflage bzw. ein neuer Hinweis:
Hintergrund

Gemäß der „Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz“ können Tankmischungen der Reduzierung der Aufwandmenge, des Gesamtaufwandes, der Verminderung der Eingriffshäufigkeit oder der Vermeidung von Resistenzentwicklungen dienen.

Zugelassene Tankmischungen bieten die höchste Sicherheit. Bei allen anderen Tankmischungen ist zu berücksichtigen, dass die Eigenschaften der einzelnen Pflanzenschutzmittel hinsichtlich Pflanzenverträglichkeit oder möglicher Schädigung von Nutzorganismen in Mischungen ungünstiger ausfallen können. Mischungen mit drei und mehr Pflanzenschutzmitteln sollten deshalb vermieden werden.

Bestimmte Tankmischungen - auch aus nur zwei bienenungefährlichen Pflanzenschutzmitteln - können zu einer synergistischen Steigerung der Bienentoxizität führen.

Achtung: Für Tankmischungen aus Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiacloprid (Neonicotinoide; IRAC-Gruppe 4A) mit bestimmten Fungiziden (Ergosterol-Biosynthese-Inhibitoren; FRAC-Gruppe G1) wurde dies im Rahmen eines Forschungsprojektes des BVL und des Julius Kühn-Instituts bestätigt. Der Effekt trat bei Versuchen im Labor, im Halbfreiland und im Freiland auf und führte zu einem Mortalitätsanstieg bei Honigbienen. Diese synergistische Wirkung tritt jedoch nicht auf, wenn der Mischungspartner ein Fungizid mit dem Wirkstoff Prothioconazol ist.

Hinweis: Das BVL hat zum Schutz der Honigbienen daher die o.g. Kombination aus Auflage und Hinweis erteilt. Sie gilt auch für die entsprechenden Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.11.2018)
LTZ Augustenberg
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