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14.05.2015 | 14:51 | Eichenschädlinge bekämpfen 
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Ministerium weist Kritik an Schädlingsbekämpfung zurück

Schwerin - Die Naturschutzlandesverbände BUND und NABU kritisieren die in der 21. Kalenderwoche geplante Abwehrmaßnahme gegen die Raupen der sogenannten Eichenfraßgesellschaft in wertvollen Eichenbeständen der drei Forstämter des Landes.

Eichen schützen
(c) proplanta
Die Kritik wird zurückgewiesen, da falsche Annahmen und Behauptungen hinsichtlich der Wirkungen der geplanten Maßnahmen auf Mensch und Umwelt verwendet werden.

„Die Vitalität der Eiche bereitet uns seit 2012 große Sorgen. Das wissen wir aufgrund einer soliden Datenbasis unseres Waldschutzmonitorings. Daher müssen wir alles daran setzen, diese Bestände zu schützen und werden hier sicherlich nicht leichtsinnig handeln“, unterstrich Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Nach der jüngsten Waldzustandserhebung im Jahr 2014 wiesen über 30 % der Eichen deutliche Schäden in der Belaubung auf. Bestätigt wird dieser Befund durch das von der Forstverwaltung planmäßig durchgeführte Waldschutzmonitoring. Danach wird die Eiche seit 2012 stark von Raupen verschiedener Arten wie beispielsweise den Frostspanner- und Eulenschmetterlinge befallen.

„Das daraufhin intensivierte Monitoring ergab Anfang 2015 hohe Schädlingsdichten. Die Bestände werden seit mehreren Jahren durch den Fraß so stark geschwächt, dass ein flächiges Absterben wertvoller Eichenwaldbereiche zu befürchten ist. Hier ist das Gefüge zwischen den Raupen der Frühjahrsfraßgesellschaft und deren Gegenspielern empfindlich gestört. Mit einem natürlichen Zusammenbruch der Massenvermehrung kann nicht gerechnet werden“, so Backhaus weiter.

Die Forstbehörden bereiten gemeinsam mit Waldschutzexperten und dem Pflanzenschutzdienst unter Einbeziehung der zuständigen Naturschutzbehörden eine entsprechende Abwehrmaßnahme in den besonders stark geschädigten Eichenbeständen vor. „Die zum Erhalt der Eichenbestände zwingend notwendige Bekämpfungsfläche wurde unter Berücksichtigung aller Vorsorgeaspekte auf 630 Hektar reduziert. Das sind 0,001 % der Waldfläche Mecklenburg-Vorpommerns! Es wurde natürlich auch ein umfassendes Prüf- und Genehmigungsverfahren für alle Schutzgüter durchgeführt“, führte der Minister weiter aus. Dabei wurden FFH-, Vogel- und Naturschutzgebiete sowie geschützte Biotope und Wasserschutzgebiete betrachtet. Die Prüfungen führten zur Genehmigung der Maßnahme durch die zuständigen Naturschutz- und Wasserschutzbehörden. Die ursprünglichen Anträge für Eingriffe in drei Naturschutzgebiete konnten zurückgenommen werden, da eine Bekämpfung nach jüngster Begutachtung nicht mehr erforderlich ist.

„Ein besonderes Augenmerk wurde auf den Großvogelschutz, vor allem auf den Schreiadlerschutz gelegt. In einem Abstand von 300 m um die Horste werden keine Hubschrauberflüge im Rahmen der Abwehrmaßnahmen durchgeführt. Dieser Abstand zeigte sich auch im benachbarten Brandenburg als ausreichend. Es sind von dort keine Fälle bekannt, dass bei Einhaltung dieses Abstandes eine Vergrämung der Schreiadler erfolgte“, erklärte der Minister.

Zum Einsatz kommen Hubschrauber, mit denen die Pflanzenschutzmittel Dimilin 80 WG und Dipel ES ausgebracht werden sollen. Beide Mittel sind für die Anwendung geeignete und nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz zugelassene Präparate. Sie wirken ausschließlich als Fraßgift und müssen durch die Insektenraupen mit der besprühten Blattmasse in ausreichender Menge aufgenommen werden. „Es handelt sich nicht um Breitbandinsektizide, sondern beide Mittel wirken selektiv auf blattfressende Schmetterlingsraupen. Darüber hinaus ist Dipel ES auch für den Einsatz im Ökolandbau zugelassen“, stellte Dr. Backhaus klar.

Die Befürchtungen der Verbände, dass im Holz bzw. im Mulm lebende seltene Käferarten von diesen Mitteln beeinträchtigt werden könnten, sind unbegründet. Zusätzlich wurde geklärt, dass zum Zeitpunkt der Bekämpfung keine Raupen besonders geschützter Schmetterlingsarten in den Eichenkronen vorkommen. Andere oftmals ins Feld geführte Arten wie der Große Feuerfalter sind auf Grund ihrer Lebensweise ebenfalls nicht betroffen, da diese in Feuchtwiesen und Rieden leben, die ausdrücklich nicht Bestandteil der Bekämpfungskulisse sind. Die Maßnahme dient dem Schutz der Eichen und sichert somit den Erhalt der spezifischen Biodiversität dieser Wälder.

„Behauptungen der Verbände, dass es zur Gefährdung von Gewässern kommen kann, sind ebenfalls unzutreffend“, sagte der Minister. Die beauflagten Abstände von 100 m bei Dimilin 80 WG und 25 m bei Dipel ES werden strikt eingehalten. Zu Siedlungen, Parks, öffentlichen Straßen wird bei Dimilin ein Abstand von 25 m und bei Dipel ein Abstand von 35 m eingehalten. Jüngste Abdrift-Untersuchungen des Julius Kühn-Institutes, die im Jahr 2011 erfolgten, liegen der aktuellen Genehmigung für Dipel ES zu Grunde.

Rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme werden die kleinteilig verstreut liegenden Waldbestände mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand durch die Forstbehörde gesperrt. Alle Waldwege, die zu den behandelten Flächen führen, werden mit Sperrschildern und Flatterband kenntlich gemacht. Die Sperrung wird für 48 Stunden gelten. Es wird somit nur lokal Einschränkungen des Besucherverkehrs zwischen dem Herrentags- und dem Pfingstwochenende geben.

Es wird rechtzeitig vor der Maßnahme auf der Homepage der Landesforst MV (www.wald-mv.de) weitere Hinweise und Karten geben. (regierung-mv)
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Kommentare 
Georg Stiegel schrieb am 20.05.2015 21:49 Uhrzustimmen(91) widersprechen(100)
Ich halte es in der heutigen Zeit für unverantwortlich, mit Dimilin Schmetterlingsraupen zu bekämpfen. Solche Versuche hatten bereits in anderen Gegenden keinen dauerhaften Erfolg und haben viele seltene Schmetterlingsarten entweder ausgerottet oder erheblich dezimiert (z.B. Steigerwald Anfang der 90er Jahre). Mit diesem Mittel werden die Raupen aller an diesem Platz vorkommenden Schmetterlingsarten vernichtet. Auch diejenigen, die auf anderen Pflanzen als auf Eichen leben (beispielsweise die auf Salweide lebendenden Raupen des Großen Schillerfalters und die auf Zitterpappel lebenden Raupen des Kleinen Schillerfalters).
Seuberth schrieb am 15.05.2015 14:57 Uhrzustimmen(150) widersprechen(116)
Dimilin ( Wirkstoff Diflubenzuron ) ist keineswegs ein selektives Fraßgift. Meine Heuschreckenzucht wurde durch Diflubenzuron völlig vernichtet. Weiterhin wirkt es auf alle sich häutenden Insekten. Es besitzt eine sehr lange Persistenz (auch noch nach 18 Monaten in den Rinden der Bäume nachweisbar) und zerfällt in toxische Metaboliten. Bei Heuschrecken folgt eine reproduktive Schädigung ( ca. 40 - 60% weniger Schlupfrate in den Folgejahren). Dimilin mit dem Wirkstoff Diflubenzuron sollte meiner Meinung nach nicht mehr im Pflanzenschutz sowie im Biozidbereich eingesetzt werden dürfen. Durch den Einsatz von Diflubenzuron werden nachweislich ca. 7% der ca. 11000 DNA-Sequenzen von Insekten hoch- oder herabgeregelt, was einer gentechnischen Veränderung gleichgestellt ist. Also laßt bitte die Finger von Dimilin oder Diflubenzuron.
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