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13.02.2012 | 07:01 | Glyphosat-Zulassung 

Panikmache vor Glyphosat unbegründet

Berlin - Die Bundesregierung lehnt ebenso wie die Koalitionsfraktionen eine Aussetzung der Zulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat ab.

Pflanzenschutzmittelbewertung
(c) proplanta

Das ist in der Sitzung des Ernährungsausschusses vergangene Woche in Berlin deutlich geworden. Ein entsprechender Antrag von Bündnis 90/Die Grünen erhielt keine Mehrheit.

Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Alois Gerig bezeichneten die Forderung der Grünen als unbegründet. Derzeit lägen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die eine Aussetzung der Zulassung rechtfertigen würden, erklärte die CDU-Politiker.

Ähnlich äußerte sich FDP-Agrarsprecherin Dr. Christel Happach-Kasan. Ihren Ausführungen zufolge sind moderne Pflanzenschutzmittel wie der Wirkstoff Glyphosat bei fachgerechtem Einsatz für Mensch und Umwelt ungefährlich. Die FDP-Politikerin warf den Grünen „unseriöse Panikmache“ vor.

Demgegenüber wertet Harald Ebner, Grünen-Sprecher für Agrogentechnik, die Haltung von Union und FDP als „Ausdruck von Lobby- und Klientelpolitik“. Ebner begründete den Antrag auf Aussetzung der Glyphosat-Zulassung mit der Notwendigkeit, die Risiken des Wirkstoffs umfassend zu erforschen und neu zu bewerten. Insbesondere der Verkauf an Hobbygärtner in Gartencentern und Baumärkten müsse sofort gestoppt werden.


Turnusmäßige Neubewertung von Glyphosat

Aktuell wird Glyphosat auf EU-Ebene aufgrund des Ablaufens der zeitlich befristeten Genehmigung erneut einer Bewertung unterzogen. Die Bundesrepublik als berichterstattendes Mitgliedsland muss bis Ende Mai 2012 Unterlagen für die Neubewertung einreichen. Daran anschließend muss Deutschland innerhalb eines Jahres einen Bewertungsbericht erstellen, der mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörden für Lebensmittelsicherheit (EFSA) diskutiert wird.

Auf Basis eines Berichts der EFSA schlägt die EU-Kommission dann die Genehmigung oder die Nichtgenehmigung des Wirkstoffs vor. Dem Vorschlag müssen die Mitgliedstaaten ausschließlich im zuständigen Ausschuss mit qualifizierter Mehrheit zustimmen.

Aus Sicht der deutschen Fachbehörden stellen die derzeit vorliegenden Informationen die Zulassungsfähigkeit von Glyphosat nicht in Frage. Ein vorgezogenes Verbot dieses Wirkstoffs, das nur auf EU-Ebene erfolgen könnte, sei deshalb aus rechtlicher Sicht nicht möglich, heißt es in Berlin. (AgE)

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