Montag, 28.05.2012 | 11:09:08
13.02.2012 | 07:01
vorwärts blättern in Rubrik zurück blättern in Rubrik

Panikmache vor Glyphosat unbegründet
Berlin - Die Bundesregierung lehnt ebenso wie die Koalitionsfraktionen eine Aussetzung der Zulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat ab.

Pflanzenschutzmittelbewertung

Das ist in der Sitzung des Ernährungsausschusses vergangene Woche in Berlin deutlich geworden. Ein entsprechender Antrag von Bündnis 90/Die Grünen erhielt keine Mehrheit.

Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Alois Gerig bezeichneten die Forderung der Grünen als unbegründet. Derzeit lägen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die eine Aussetzung der Zulassung rechtfertigen würden, erklärte die CDU-Politiker.

Ähnlich äußerte sich FDP-Agrarsprecherin Dr. Christel Happach-Kasan. Ihren Ausführungen zufolge sind moderne Pflanzenschutzmittel wie der Wirkstoff Glyphosat bei fachgerechtem Einsatz für Mensch und Umwelt ungefährlich. Die FDP-Politikerin warf den Grünen „unseriöse Panikmache“ vor.

Demgegenüber wertet Harald Ebner, Grünen-Sprecher für Agrogentechnik, die Haltung von Union und FDP als „Ausdruck von Lobby- und Klientelpolitik“. Ebner begründete den Antrag auf Aussetzung der Glyphosat-Zulassung mit der Notwendigkeit, die Risiken des Wirkstoffs umfassend zu erforschen und neu zu bewerten. Insbesondere der Verkauf an Hobbygärtner in Gartencentern und Baumärkten müsse sofort gestoppt werden.


Turnusmäßige Neubewertung von Glyphosat

Aktuell wird Glyphosat auf EU-Ebene aufgrund des Ablaufens der zeitlich befristeten Genehmigung erneut einer Bewertung unterzogen. Die Bundesrepublik als berichterstattendes Mitgliedsland muss bis Ende Mai 2012 Unterlagen für die Neubewertung einreichen. Daran anschließend muss Deutschland innerhalb eines Jahres einen Bewertungsbericht erstellen, der mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörden für Lebensmittelsicherheit (EFSA) diskutiert wird.

Auf Basis eines Berichts der EFSA schlägt die EU-Kommission dann die Genehmigung oder die Nichtgenehmigung des Wirkstoffs vor. Dem Vorschlag müssen die Mitgliedstaaten ausschließlich im zuständigen Ausschuss mit qualifizierter Mehrheit zustimmen.

Aus Sicht der deutschen Fachbehörden stellen die derzeit vorliegenden Informationen die Zulassungsfähigkeit von Glyphosat nicht in Frage. Ein vorgezogenes Verbot dieses Wirkstoffs, das nur auf EU-Ebene erfolgen könnte, sei deshalb aus rechtlicher Sicht nicht möglich, heißt es in Berlin. (AgE)

Kommentieren Weiterleiten
Drucken
Schlagworte
Panikmache Glyphosat-Zulassung Glyphosat Ernährungsausschuss Koalition

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Sie befinden sich: Nachrichten » Pflanze » Pflanzenschutz & Düngungnach oben
Nachrichten
Agrarpolitik
Agrarwirtschaft
Unternehmen
Landtechnik
Pflanze
Tier
Bio-Landbau
Wissenschaft
Wald & Forst
Umwelt
Energie
Verbraucher
Karriere
Landleben
Medizin-Splitter
IT & Medien
Veranstaltungen
Neuerscheinungen
Premium-News
Archiv
RSS-Channel

Agrarnachrichten-Ticker
Schlagzeilen
Archiv
Premium-News
Agrar-Suchbegriffe
RSS-Channel
Markt & Preis
Warenbörsen
Mannheimer Produktenbörse
Frankfurter Produktenbörse
Stuttgarter Produktenbörse
Bayerische Warenbörse
Würzburger Produktenbörse
Vereinigte Getreide- u. Produktenbörse Braunschweig - Hannover - Magdeburg
Getreide- und Produktenbörse Paderborn
Hamburger Getreidebörse
Bremer Getreide- und Futtermittelbörse
Getreide- und Produktenbörse Paderborn
Rheinische Warenbörse
Mitteldeutsche Produktenbörse - Berlin - Brandenburg
Mitteldeutsche Produktenbörse - Dresden
Mitteldeutsche Produktenbörse - Erfurt
Mitteldeutsche Produktenbörse - Halle
Börse Wien

Warenterminmärkte
CBoT-Weizen
CBoT-Mais
MATIF-Weizen
MATIF-Raps
MATIF-Mais
EUREX-Schweine
EUREX-Ferkel

Stellenmarkt
Stellenangebote
Stellengesuche
Online-Journal

Marktplatz
Landtechnik
Traktoren
Traktorzubehör
Baumaschinen
Ersatzteile
Erntetechnik
Saattechnik
Fütterungstechnik
Räder
Bodenbearbeitung
Kommunalgeräte
Forsttechnik

Kleinanzeigen
Angebote
Gesuche

Büchermarkt
Angebote
Wetter
Agrarwetter Deutschland
Agrarwetter Baden-Württemberg
Agrarwetter Bayern
Agrarwetter Brandenburg
Agrarwetter Hessen
Agrarwetter Mecklenburg-Vorpommern
Agrarwetter Niedersachsen
Agrarwetter Nordrhein-Westfalen
Agrarwetter Rheinland-Pfalz
Agrarwetter Saarland
Agrarwetter Sachsen-Anhalt
Agrarwetter Schleswig-Holstein
Agrarwetter Thüringen

Niederschlagsradar
Unwetterwarnung Deutschland
15-Tage-Temperaturtrend

Agrarwetter Österreich
Agrarwetter Schweiz

Profiwetter Deutschland
Profiwetter Österreich
Profiwetter Schweiz
Agrar-Branchenbuch
Alle Rubriken
Produktverzeichnis
Firmenverzeichnis

Behörden
Bildungseinrichtungen
Organisationen
Bio-Handel
Fruchthandel
Direktvermarkter
Innenwirtschaft
Landhandel
Landtechnik
Lohnunternehmen
Pflanzenproduktion
Tierproduktion
Verarbeitung
Beratung
Energie
Hofurlaub
Veranstaltungen
Garten- und Landschaftsbau
Maps
Agrarstatistiken
Bodenpreise
GVO

Agrarforum

Veranstaltungen
Messen Ausstellungen
Tagungen Symposien Kongresse
Workshops Seminare Vorträge
Info-Veranstaltungen
Feldtage
Auktionen Warenbörsen
Feste
Wettbewerbe
Traktor-Pulling

Infothek

Lexikon: 
Landwirtschaft Unkräuter

Wörterbuch: 
Landwirtschaft Landtechnik Pflanzenkrankheiten Pflanzenschädlinge Unkräuter Nutztiere Tiergesundheit

Pflanze: 
Mais Weizen Gerste Roggen Reis Raps und Rübsen Sonnenblume Sojabohne Baumwolle Zuckerrübe Kartoffel Wein Tabak
Tier: 
Rind Schwein Schaf Ziege Geflügel

Landhandel
Landtechnik
Lohnunternehmen
Pflanzenproduktion

Umfrage
Mediathek
Fotos
Videos
Für angemeldete User
Stellenanzeige schalten
Kleinanzeige schalten
Eintrag ins Branchenbuch
Online-Landvermessung
Wetter-Profile anlegen
Projekte in Maps anlegen
Newsletter-Profil anlegen
Zugang Unkraut-Lexikon
Zugang Premium-News

zur Anmeldung
Service
Bannerschaltungen
Newsticker
Agrarfotos
PR-Meldungen
Agrarmarkt-Informationen
Agrarmarkt-Widget
Wetterfenster für Homepage

Info + Preise

Kontakt
Weitere Online-Angebote von Proplanta:
© proplanta 2006-2012. Alle Rechte vorbehalten.
Suche starten
Klick für Seitenübersicht
Status:
Webseite:
E-Mail Empfänger:
Nachricht:
Eigene E-Mail:
Hinweis: Die Angabe der E-Mail-Adresse dient nur zum Versenden sowie dazu, den Empfänger zu informieren. Die Adressen werden nicht für Werbe- oder andere Zwecke verwendet.
Kopie zusenden