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11.08.2016 | 17:22 | PSM-Update 

Pflanzenschutzmittel: Profigemüseanbauer atmen auf

Karlsruhe - Das BVL macht es möglich. Im Profianbau ist die Bekämpfung des Pepinomosaikvirus in Gewächshaustomaten jetzt realisierbar.

Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in diesem Zusammenhang gestern nach Artikel 53 für PMV-01 mit dem Wirkstoff Pepinomosaikvirus, Stamm CH2, Isolat 1906 eine zeitlich begrenzte Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz ausgesprochen und folgende Fakten übermittelt:
  • Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in der genannten Indikation beschränkt.
  • Bei der Zulassung wird das Anwendungsgebiet Pepinomosaikvirus (PepMV) in Tomaten im Gewächshaus festgesetzt.
  • Die Zulassung wird für die Zeit vom 03. Oktober bis zum 30. Januar 2017 für 120 Tage erteilt.
  • Als möglicher Anwendungszeitraum wurde für den gesamten Vegetationsbereich der Tomaten „nach der Pflanzung bis vor der Blüte“ festgesetzt.
  • Die Spritzanwendung darf in der Kultur maximal einmal durchgeführt werden.
  • Die Behandlungen können mit den Aufwandmengen 4,0 bis 8,0 l/ha in 160 bis 300 Liter durchgeführt werden.
  • Die Wartezeit wurde mit „F“ festgelegt. Damit ist sie durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen der Anwendung und der Nutzung des Erntegutes verbleibt. Eine Festsetzung in Tagen ist nicht erforderlich.

Achtung: Die zugelassene Menge wird bundesweit auf 400 Liter begrenzt.

Hinweis: Sämtliche Anwendungsbestimmungen sind zu beachten!

Jena -
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.08.2016)
LTZ Augustenberg
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