Die Zulassung wird ausschließlich für die Anwendung gegen die Drosophila-Arten in Johannisbeere, Stachelbeere, Himbeere, Brombeere, Holunder und Heidelbeere festgelegt.
Das Mittel darf in der Zeit
vom 10. Juni 2016 bis 7. Oktober 2016 also exakt in einem Zeitraum von 120 Tagen ausgebracht werden.
Die bundesweite Gesamtausbringmenge wurde kulturspezifisch festgelegt und damit gleichzeitig begrenzt. Diese Menge beträgt für
- Holunder auf 3.341 Liter (ausreichend für etwa 464 ha)
- Johannis- und Stachelbeere auf 5.645 Liter (ausreichend für etwa 784 ha)
- Heidelbeere auf 4.385 Liter (ausreichend für etwa 609 ha)
- Brombeere und Himbeere auf 8.590 Liter (ausreichend für etwa 1.193 ha)
Achtung: Sämtliche Anwendungsbestimmungen und die bei der Ausbringung festgelegten, kulturspezifischen Entwicklungsstadien sind zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.06.2016)