Die am Mittwoch von der
EU-Kommission angenommenen Regeln sollen für transparentere Verfahren sorgen und die Sicherheit für Verbraucher stärken. Die Verordnung betrifft unter anderem Vorgaben zur Qualität von Studien, die im Rahmen der Zulassungsverfahren erstellt werden. Für die Umstellung auf die neuen Anforderungen haben die Unternehmen sechs Monate Zeit.
Der am 25. Februar vom Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit gebilligte Verordnungsentwurf wurde zuvor ausführlich von Vertretern der Mitgliedstaaten und interessierten Beteiligten diskutiert. Die neuen Regeln treten 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. (eu-aktuell)