Schnecken: Obwohl sich die Schnecken in dem heißen Sommer nicht so stark vermehrt haben, sollte ab der Rapssaat die
Besatzdichte ermittelt werden. Dazu können feuchte Säcke, Bretter, Dachziegel oder Schneckenfolien ausgelegt werden. Wenn je Kontrollstelle eine Schnecke gefunden wird, ist die Schadensschwelle überschritten.
Weiterführende Hinweise zur Schneckenbekämpfung und Wirkungsweise der Schneckenkornmittel sind in Tabelle 2 auf Seite 11 im „Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2019“ zu finden.
In Ergänzung dazu: Neu zugelassen ist Ironmax auf Basis von Eisen-III-phosphat. Das Mittel enthält einen neuen Lockstoff, der unter anderem aus Raps gewonnenen wird.
Achtung: Bei allen neu oder erneut zugelassenen Schneckenkornmitteln ist die Anwendungsbestimmung NT116 zu beachten: „Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).“
Rapserdfloh: Aufgrund des Anwendungsverbotes für
Beizmittel, die die bienengefährlichen
Neonicotinoide Clothianidin,
Imidacloprid und Thiamethoxam enthalten, haben die auflaufenden Saaten keinen Schutz gegen Erdflöhe. Selbst mit Lumiposa 625 FS gebeiztem Saatgut ist der4 Bestand in erster Linie nur gegen einen Befall mit der Kleinen
Kohlfliege geschützt. Die Bestände müssen deshalb regelmäßig auf Lochfraß durch Erdflöhe kontrolliert und durch den Einsatz von
Gelbschalen überwacht werden.
Achtung:
Nur wenn nach dem Auflaufen 10% der Blattfläche zerstört sind, oder ab dem 4-Blattstadium in der Gelbschale in 3 Wochen 50 Rapserdflöhe gefangen werden, ist eine Bekämpfung mit Insektiziden sinnvoll.Hinweis: Zugelassene und geeignete Mittel zur Bekämpfung von Rapserdflöhen sind im „Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2019“ in Tabelle 19 auf Seite 28 zu finden.
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.08.2019)