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19.05.2011 | 12:20 | Geflügelhaltung 

AbL warnt vor Hühner-Trockenkot aus Agrarfabriken

Bienenbüttel - Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ruft die Landwirte dazu auf, auf den Bezug und Einsatz von Hühnertrockenkot aus agrarindustriellen Anlagen zu verzichten.

Hühnerhaltung
Sie sollten ihre Äcker nicht weiter als „Entsorgungs-Ventil für die Massentierhaltung in Agrarfabriken“ zur Verfügung zu stellen. Die Ausbringung des Kots rufe durchweg Ärger und sogar massive Proteste der Bürger hervor - weil es sich hier nicht wie bei Gülle um „Landluft“ handle, sondern um beißend stinkende agrarindustrielle Abfälle, in denen oft Antibiotika und sehr oft tote Tiere enthalten seien.

Beides sei die Folge der Qualhaltung in den Großmastanlagen, wo 20 Masthühner auf einem Quadratmeter zusammengepfercht würden - wobei die ohnehin einseitig qualgezüchteten Tiere die gesamte Mastdauer auf ihrem eigenen Kot stehen müssten und deshalb Krankheiten, Skelett-Deformationen und schmerzhafte Fußballen-Entzündungen bekämen. Die wachsenden Proteste von Anwohnern beruhen laut AbL nicht nur auf dem Gestank, an den angelockten Fliegen und Ratten und an der Gefährdung von Hunden durch offen zugängliche Kadaverreste, sondern auch auf dem Ekel über diese Haltungsbedingungen der Tiere.

Nach jüngsten Presseberichten liegt laut AbL sogar die Vermutung nahe, dass einige agrarindustrielle Mäster einen Teil der verendeten Masthühner (bei einer 40.000er-Mastanlage jährlich oft 15.000 Tiere oder mehr) illegalerweise über die Beimischung zum Trockenkot entsorgten. Die Ausbringung solcher kadaverbelasteten  Trockenkot-Partien auf den Acker sei strikt verboten - die betroffenen Ackerbauern müssten diesen Abfall gegebenenfalls teuer entsorgen. In Biogas-Anlagen, so die Sorge von Wissenschaftlern und Tierärzten, könnten solche Kadaveranteile im vergorenen Trockenkot sogar die tückische Krankheit Botulismus hervorrufen, die ganze Rinderherden schädige und auch auf Menschen übertragbar sei.  Für Biogas-Rückstände aus Trockenkot gelte bereits ein Ausbringungsverbot auf Grünland.

Der Landkreis Emsland habe vor zwei Jahren einer mit Trockenkot betriebenen Biogasanlage die Genehmigung verweigert, weil es sich dabei nicht um „Gülle“ im Sinne der Verordnung handele, sondern „um eine Mischung aus Gülle und verendeten Tieren“. Die Landesregierung habe den Einsatz dann doch über einen Erlass genehmigt, dessen Begründung die AbL massiv anzweifelt: Das „Vorhandensein einzelner Tierkörper in dem Mist“ sei mitnichten „praktisch unvermeidbar“, sondern lediglich typisch für agrarindustrielle Großmastanlagen. Das von der Landesregierung geforderte Absuchen der Ställe auf tote Tiere nur einmal am Tag falle sogar hinter die Kontrolldichte der Geflügelkonzerne zurück. Auch die geforderte SichtKontrolle derTrockenkot-Massen auf darin vorhandene Tierkörper vor der Abgabe an andere sei eine „unpraktikable Feigenblatt-Bestimmung“.

„Nimmt man das Verbot der Hygiene-Verordnung von Kadaverresten im Trockenkot ernst“, so AbL-Sprecher Eckehard Niemann, „dann darf künftig agrarindustrieller Hühnertrockenkot weder in Biogasanlagen noch auf dem Acker eingesetzt werden.“ Die Deklaration als „zu entsorgender Abfall“ sei der agrarindustriellen Entstehung dieses Substrats mehr als adäquat. Man brauche sich nicht zu wundern, wenn immer mehr Bürger kontrollierten, was in dem Trockenkot tatsächlich enthalten sei, ob zwischengelagerter Kot vorschriftsgemäß mit Planen abgedeckt sei, ob Sickerwasser austrete und ob der Trockenkot nach der Lieferung bzw. Ausbringung wirklich unverzüglich eingearbeitet werde.

Der Verzicht auf den im Preis ohnehin anziehenden Hühnertrockenkot, so Niemann, dürfte von den Ackerbauern auch wegen der darin enthaltenen Samen von Unkrauthirse zu verschmerzen sein - die erforderten oft den Einsatz zusätzlicher und teurer Herbizid-Spritzmittel. Für die Akzeptanz der Landwirtschaft und für die Stärkung von Bauernhöfen statt Agrarfabriken sei der Verzicht sowieso notwendig.

Abschließend verweist die AbL auf die zunehmende Zahl verunglückter LKWs, die Hühnertrockenkot-Überschüsse aus Holland oder dem Emsland in die östlichen Ackerbauregionen transportieren. Berichten von Landwirten zufolge befänden sich auf vielen riskant überladenen LKWs nicht nur die zulässigen 25 Tonnen, sondern 75 Tonnen und mehr. Demnach solle es in solchen Fällen zwei Wiegekarten geben – eine mit den zulässigen 25 Tonnen für die Polizeikontrolle und eine zweite für die Abrechnung mit dem Landwirt. Die AbL zeigt sich verwundert und besorgt, dass die Polizei offenbar zu wenige dieser Risiko-Transporte überprüfe. (AbL)
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