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19.12.2012 | 14:04 | Fischereirecht 

Deutsche Fischereigesellschaft wegen illegaler Fischerei verurteilt

Paris/Sassnitz - Eine deutsche Fischereigesellschaft muss wegen illegaler Fänge vor der französischen Küste eine Geldstrafe in Höhe von 580.000 Euro zahlen.

Urteil
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Ein Gericht in Cherbourg am Ärmelkanal sah es am Dienstag als erwiesen an, dass ein Schiff des Unternehmens Westbank Hochseefischerei gegen geltendes Recht verstieß. Die rund 140 Meter lange «Maartje Theadora» war am Mittwoch vergangener Woche in Nähe des Cap d'Antifer gestoppt und zu Fahrt nach Cherbourg gezwungen worden.

Der schnelle Urteilsspruch wurde nach Informationen der französischen Nachrichtenagentur AFP durch ein Schuldeingeständnis möglich. Eigentlich sollte das Verfahren erst im kommenden Jahr beginnen.

Eine am Montag beschlossene Rekordkaution für das Schiff brachte den niederländischen Mutterkonzern des Unternehmens Westbank Hochseefischerei aber offensichtlich zum Umdenken. Um die «Maartje Theadora» freizubekommen, sollte sie 1,245 Millionen Euro hinterlegen. Die deutsche Gesellschaft wollte sich zunächst nicht äußern.

Der Besatzung der «Maartje Theadora» wurde unter anderem vorgeworfen, ohne Erlaubnis Holzmakrelen gefischt zu haben. Zudem soll sie illegal mehrere Netzarten kombiniert haben, um die Fangmenge zu erhöhen. Das zum niederländischen Fischereikonzern Parlevliet & Van der Plas gehörende Unternehmen mit Sitz in Sassnitz (Mecklenburg-Vorpommern) hatte die Vorwürfe zunächst bestritten und von einem falschen Logbucheintrag gesprochen. (dpa)
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