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26.11.2014 | 08:34 | Vogelgrippe 

Strenge Auflagen für industrielle Geflügelmastanlagen gefordert

Berlin - Angesichts der aktuellen Diskussion um die Übertragungswege der Geflügelpest spricht sich der NABU dafür aus, die genauen Infektionswege der betroffenen Massentierhaltungen zu identifizieren.

Geflügelhaltung
(c) proplanta
Besondere Anstrengungen müssen unternommen werden, die Waren- und Materialströme der betroffenen Betriebe (Küken, Bruteier, Futtermittel, Abfallstoffe) zu untersuchen.

Das sei erforderlich, um mögliche Quellen für einen Eintrag der Viren in die Betriebe und vor allem auch für einen Austrag in die Umgebung, z.B., die Boddengewässer bei Rügen und damit für die  Ansteckung von Wildvögeln zu identifizieren, etwa durch Futtermittelreste oder Abwässer aus den Massentierhaltungen. Dabei sollten auch mögliche illegale Praktiken in Betracht gezogen werden.

Am vergangenen Wochenende wurde das neue Vogelgrippe-Virus H5N8 in einer gesund erscheinenden, geschossenen Krickente auf Rügen nachgewiesen. Demnach sei nicht auszuschließen, dass H5N8 bei Entenvögeln in Deutschland in –  allerdings offensichtlich nur geringem Umfang – auftreten kann.

Ein besonderes Sterben von Entenvögeln – wie bei einer hohen Infektionsrate zu erwarten –  wurde nicht beobachtet. Damit ist – entgegen der vorherigen Einschätzung des NABU – ein aktiver Eintrag des Virus von Ostasien nach Westeuropa durch infizierte, aber nicht erkrankte Wildvögel innerhalb einer Vogelzugsaison zumindest theoretisch möglich.

Einige Vogelarten mit Brutgebieten in Ostsibirien überwintern sowohl in Korea als auch in Westeuropa, darunter Zwergschwäne, Saatgänse und Krickenten. Jeweils unterschiedlich ziehende Teil-Populationen treffen sich im Sommer in überlappenden Brutgebieten.

„Keineswegs ist durch den Fund der infizierten Wildente bereits ausreichend belegt, wie das Virus nach Europa und noch dazu in die bisher betroffenen industriellen Mastanlagen hätte gelangen können“, sagte NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. Der NABU fordert daher, Wildvögel wie Nutzgeflügel vor gegenseitigen Ansteckungen zu schützen. Dazu seien strikte Sicherheitsmaßnahmen für alle industriellen Nutzgeflügelbetriebe umzusetzen, wie geeignete Filter in Abluftanlagen, geordnete Entsorgung von Abfallstoffen und Abwässern, sowie der obligatorische Transport von Tieren in geschlossenen Lkw. Entsprechende Betriebe dürften in Zukunft nicht mehr in Konzentrationsgebieten von Wildvögeln genehmigt werden.

Gleichzeitig erscheint es vor dem Hintergrund derzeitiger Erkenntnisse nicht zielführend, entsprechende Maßnahmen von kleinen Freilandhaltungen zu fordern, deren Tiere bisher nicht betroffen sind. „Statt den Kontakt von Hühnern, Enten und Gänsen aus diesen Haltungen mit Wildvögeln zu verhindern, sollte dafür gesorgt werden, dass sie keinen Kontakt mit industriellen Mastanlagen haben“, so Lachmann. Das durch die Massentierhaltung entstandene Problem der geringen Krankheitsresistenz dürfe nicht zu Lasten der Betriebe gelöst werden, die Nutzgeflügel unter artgerechteren Bedingungen halten.

In Südkorea traten im vergangenen Winter größere von H5N8 hervorgerufene Massensterben von Wildvögeln jeweils erst dann auf, nachdem in der Umgebung ein Nutzgeflügelbetrieb von H5N8 befallen war.  Dort waren Wildvögel die Opfer der Vogelgrippe-Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen, nicht die Täter, die das Virus übertragen haben. (nabu)
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