(c) proplanta Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte. Der Kläger fühlte sich durch Lärm und Kot der besonders geschützten Rabenvögel gestört und hatte versucht, die Tiere mit Greifvogelrufen und Krähenklappern zu vertreiben. Das verbot ihm der Landkreis Verden aber und der Mann zog dagegen vor Gericht.
Die Vergrämungsmaßnahmen seien zulässig, entschieden nun die Richter in Lüneburg anders als zuvor das Verwaltungsgericht Stade. Die Störung sei nicht erheblich, weil die örtliche Krähen-Population nicht gefährdet sei, hieß es zur Begründung am Dienstag. Bei insgesamt 18 Brutkolonien in Achim dürften die Tiere geeignete Ausweichquartiere finden. Auch fehle es an einer unmittelbaren Einwirkung auf die Fortpflanzungsstätten. Eine Revision ließen die Lüneburger Richter nicht zu.
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