Wie das
BVL mitteilte, werden Überschreitungen der zulässigen Höchstgehalte für
Pflanzenschutzmittel nur gelegentlich festgestellt. Die Quote der Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen habe im Jahr 2015 bei peruanischen und brasilianischen Mangos, die aufgrund der starken Importmengen die Mehrzahl der in Deutschland untersuchten Früchte ausmachten, bei 2,1 % beziehungsweise 3,5 % gelegen, bei thailändischen Mangos jedoch bei 10,5 %.
Besser hätten hingegen Mangos abgeschnitten, die gemäß
EU-Ökoverordnung produziert worden seien. Hier habe es bei den untersuchten Proben keine Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln gegeben.
Das Bundesamt betonte, das im Jahr 2015 in acht der 296 untersuchten Proben Gehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen gefunden worden seien, die über dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgehalt gelegen hätten; das entspreche einem Anteil von 2,7 %. Die Quote der Überschreitungen schwanke allerdings von Jahr zu Jahr stark. Im Jahr 2014 sei die Zahl der Überschreitungen demnach mit 8,3 % deutlich höher ausgefallen, während die Prüfer beispielsweise 2013 nur in 3,2 % der untersuchten Proben zu hohe Gehalte an Rückständen gefunden hätten.