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28.11.2010 | 05:32 | Schädlingsbekämpfung 

Schädlinge: Ratten und Mäuse suchen das Warme

Oldenburg - Köder in Häusern und Ställen gekonnt und richtig platzieren.

Maus
Ratten und Hausmäuse sind als Vorratsschädlinge und Krankheitsüberträger konsequent auszuschalten. Idealer Bekämpfungstermin ist nach Auskunft der Landwirtschaftskammer Niedersachsen der Herbst. Dann zieht es die sonst im Freiland lebenden Wanderratten in Häuser und Ställe. Um mit sogenannten Köderpräparaten erfolgreich zu sein, rät die Kammer zu folgendem Vorgehen:

Zunächst sind in allen Räumen eines befallenen Gebäudes die richtigen Köderstellen ausfindig zu machen. Dazu werden an vermuteten Laufwegen und Aufenthaltsorten (Hinweise geben Trittsiegel und Kot) eine Woche lang Haferflocken auf trockenen Unterlagen wie Tellern oder Holzbrettern entlang der Wände ausgelegt. Alle 10m sollte sich eine Köderstelle befinden. Grundsätzlich gilt: Köder müssen stets verdeckt und für Mensch und andere Tiere nicht offen platziert werden! Dazu bieten sich zum Beispiel Futterkisten oder Rohre an.

Um den richtigen Köder zu wählen, werden verschiedene Mittel in kleineren Mengen an den bevorzugten Stellen ausgelegt. Dieses Vorgehen ist ratsam, wenn andere Nahrung, zum Beispiel Getreide oder Tierfutter, für die Ratten und Mäuse erreichbar ist. Es wird empfohlen, frische Köder auszulegen. Erlaubt sind nur zugelassene Mittel. Von Präparaten mit dem Wirkstoff „Warfarin" wird wegen einer möglichen Resistenzbildung abgeraten. Stets sind die Gebrauchsanweisungen zu lesen und Auflagen zu beachten.

An jeder Köderstelle werden ausreichende Portionen auf trockenen Untersetzern ausgelegt. Die verbrauchte Menge muss in der ersten Woche täglich, dann alle zwei Tage ersetzt werden. Die Bekämpfung sollte mindestens zwei bis drei Wochen konsequent durchgeführt werden. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, nach einiger Zeit das Präparat zu wechseln.

Für Landwirte wichtig: Eingesetzte Mittel, verbrauchte Menge und sonstige Bekämpfungsmaßnahmen müssen dokumentiert werden. Die Unterlagen sind bei Betriebskontrollen vorzulegen. Formblätter dafür gibt es bei der Landwirtschaftskammer. (lwk-ns)
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