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24.03.2017 | 02:02 | Geflügelpest 

Grüne kritisieren Seuchenpolitik in Brandenburg

Potsdam - Nach dem Abebben der Vogelgrippe in Brandenburg stufen die Grüne Landtagfraktion die Seuchenpolitik des Landes als unverhältnismäßig und teils ungeeignet ein.

Vogelgrippe in Brandenburg
(c) proplanta
Vor allem die verhängte landesweite Stallpflicht habe die Ausbreitung der Geflügelpest nicht verhindern können, zugleich aber zu einer monatelangen nicht artgerechten Haltung von Tieren geführt, kritisierte der Abgeordnete Benjamin Raschke.

Er verwies auf einen Fall in einer Putenmast in Alt-Zauche, als das H5N8-Virus aus einem Kyritzer Betrieb in die Spreewälder Zucht eingeschleppt wurde und Tausende Tiere getötet werden mussten. Die Seuchenpolitik müsse dringend überarbeitet werden, forderte auch der Fraktionsvorsitzende Axel Vogel.

Das Land sollte in Prävention investieren. Zudem sollte von einer landesweiten zu einer risikoorientierten regionalen Stallpflicht gewechselt werden. Auf Bundesebene sollte außerdem die Geflügelpest-Verordnung überarbeitet werden. 

Insgesamt wurden von Oktober 2016 bis März 2017 in Brandenburg 27 Geflügelpest-Ausbrüche bei Wildvögeln mit insgesamt 36 infizierten Tieren festgestellt. Das Virus wurde zudem in neun Geflügelzuchtbetrieben entdeckt. Daraufhin mussten 155.000 Tiere getötet wurden.
dpa/bb
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Kommentare 
direktzahler schrieb am 25.03.2017 19:45 Uhrzustimmen(15) widersprechen(27)
Anstatt des Geflügels sollte man zukünftig die Keulung der grünen Landtagsfraktion in Erwägung ziehen
cource schrieb am 25.03.2017 09:31 Uhrzustimmen(16) widersprechen(7)
die versicherungen zahlen nur bei fremdverschulden, deshalb müssen die wildvögel als alibi herhalten, die reduzierung der überbestände ist auf diesem wege sogar profitabel
wolfgang Otten schrieb am 24.03.2017 22:18 Uhrzustimmen(23) widersprechen(6)
Wenn man wenigsten die, die noch immer an die Stallpflicht glauben, einsperren könnte, so für 4 Wochen in ein Zimmer 3*4 meter,, mit Bett und Stuhl, oder vielleicht 6 Wochen, dass sie mal einen Eindruck bekommen

Ich frage mich, wann der erster "Mauerschützenprozess" gegen einen Tierhalter geführt wird, der sich nicht gegen die Stallpflicht gewehrt hat, der sie, die Stallpflicht, nicht unterlaufen hat, der siene Tiere gequält hat, durch nicht artgerechte Haltung.

Und ich bin gespannt, wann der erste Schadenersatzprozess gegen das FLI angestrengt wird, wegen wissen(schaf)tlicher Fehlberatung der Bundesregierung und der Landesregierungen.

ob wir das noch erleben?

Frage an die Zeitung:
Könnten Sie die Schriftfarbe auf "schwarz" stellen, dann könnte man besser lesen
Thanks for considering
Sabine schrieb am 24.03.2017 20:10 Uhrzustimmen(10) widersprechen(11)
Super Artikel.
die Stallpflicht konnte die Geflügelpest nicht verhindern.
Also hat sie nur dem Geflügel geschadet. Es war Monate lang keine artgerechte Haltung für das liebe Federvieh.
wolfgang Otten schrieb am 24.03.2017 19:03 Uhrzustimmen(7) widersprechen(16)
Zitat: Insgesamt wurden von Oktober 2016 bis März 2017 in Brandenburg 27 Geflügelpest-Ausbrüche bei Wildvögeln mit insgesamt 36 infizierten Tieren festgestellt. Das Virus wurde zudem in neun Geflügelzuchtbetrieben entdeckt. Daraufhin mussten 155.000 Tiere getötet wurden.
Zitatende
ich verstehe mit Verlaub nicht, wie Sie bei den 36 gefundenen Wildvögeln, die Antikörper des Virus im Blut hatten, von 27 Ausbrüchen reden können; wollen Sie mit Gewalt eine Seuche an die wand malen oder die Leute aufwiegelln?

Besonders ergreifend, wie Sie dann bei den 9 Geflügelzuchtbetrieben von Entdeckung des Virus schreiben, obwohl man bei durchschnittlich ca 18000 befallenen Tieren durchus von einem Seuchenausbruch schreiben könnte.

Ich halte Ihnen zugute, dass diese Formulierungen weitestgehend vom FLI so gefördert werden, sonst müsste ich Ihnen bösen Willen unterstellen.
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