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21.01.2006 | 12:24 | Zuckermarktordnung 

Neuordnung des Zuckermarktes - Wettbewerbsfähigkeit von Raps

Der Zuckerrübenanbau war bislang vielfach eine ebenso sichere wie gewinnbringende Einnahmequelle für landwirtschaftliche Betriebe.

Neuordnung des Zuckermarktes - Wettbewerbsfähigkeit von Raps
Nun sind jedoch als entscheidende Änderung im wirtschaft spolitischen Umfeld verbindliche Vereinbarungen über die künft ige Ausgestaltung des Welthandels zu verzeichnen. In diesem Rahmen wird grundsätzlich für alle Güter und Dienstleistungen überprüft, ob es besondere staatliche Vergünstigungen für ihren Anbau oder Handel gibt. Das ist bei der Zuckermarktregelung der Europäischen Union ganz off enkundig der Fall. Ein Zuckerpreis, der um das Dreifache über dem Weltmarktniveau liegt und ein Ausfuhrsystem, das internationalen Handelsregeln widerspricht, sind mit den Vorgaben der Welthandelskonferenz völlig unverträglich.

Eine Reform der europäischen Zuckermarktordnung ist also seit langem überfällig. Ein vor diesem Hintergrund erarbeitetes Konzept wurde, nach verschiedenen Vor- und Zwischenstufen, durch die Agrarminister der Europäischen Union am 20. Februar 2006 beschlossen. Am 1. Juli 2006 tritt diese Neuregelung der Zuckermarktordnung in Kraft . > Wettbewerbsfähigkeit von Raps (PDF 315kb)
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