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21.01.2009 | 03:48 | Rauchverbot in Bayern  

Bayern lockert Rauchverbot - Qualmen in kleinen Kneipen erlaubt

München - Knapp vier Monate nach dem CSU-Debakel bei der Landtagswahl hat die schwarz-gelbe Staatsregierung das strikte Rauchverbot in Bayern gelockert.

Bayern lockert Rauchverbot
(c) proplanta
Vom 1. August an soll das Rauchen in kleinen Einraum-Wirtshäusern und Nebenräumen von Gaststätten wieder erlaubt sein, beschloss das Kabinett am Dienstag in München. Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) betonte, der Gesundheitsschutz habe nach wie vor Vorrang. Das alte Gesetz sei aber vielfach unterlaufen worden und habe «völligen Wildwuchs» verursacht, sagte Söder mit Blick auf die vielen tausend Raucherclubs in Bayern. Die Neuregelung werde «Rechts- und Gesellschaftsfrieden» schaffen. Ärzte protestierten jedoch gegen die Lockerung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2008 die bisherigen Rauchverbote mit Ausnahmeregelungen in fast allen Bundesländern gekippt. Der Nichtraucherschutz in Bayern galt als der strikteste, war aber verfassungsmäßig. Die neue CSU/FDP-Regierung hatte dann jedoch versprochen, ebenfalls Ausnahmen zuzulassen, die aber den Vorgaben aus Karlsruhe entsprechen sollten. Damit wird das Rauchverbot in Bayern nun weitgehend so geregelt, wie es bereits 2006 die Regierung unter Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) geplant hatte. Erst nach dessen Sturz hatte die Landtags-CSU im Oktober 2007 das strenge Rauchverbot ohne Ausnahmen für die Gastronomie beschlossen.

«Es hat sich gezeigt, dass das Gesetz dem Raucherschutz eher gedient hat als dem Nichtraucherschutz», sagte Söder. Auf die langen Streitereien und den politischen Schaden für die CSU ging Söder nicht ein. Die Tücke steckt jedoch im Detail. In Einraum-Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern soll das Rauchen wieder erlaubt sein, wenn nur «kalte oder einfach zubereitete warme Speisen» serviert werden. Das bedeutet nach Söders Angaben «Fritteuse, Mikrowelle oder Kleinkochtopf». Bietet ein Einraum-Wirt ein Zwölf-Gänge-Menü an, so soll die Ausnahme vom Rauchverbot hingegen nicht gelten, wie Söder erläuterte. Diese Vorgaben hatte auch das Verfassungsgericht in seinem Urteil gemacht.

In Mehrraum-Gaststätten soll das Rauchen in eigenen Raucherzimmern auch wieder erlaubt werden, aber Kinder und Jugendliche sollen dort keinen Zutritt haben. In verqualmten Bier- und Festzelten dagegen sind Jugendliche auch künftig zugelassen. Der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit warf der Staatsregierung einen «Kniefall» vor der Wirtelobby vor. (dpa)
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