In solchen Fällen werden die Pflanzen vom Zoll beschlagnahmt und müssen vernichtet werden. Der Grund für diese Maßnahmen:
Pflanzenkrankheiten oder -schädlinge könnten eingeschleppt werden. Sind sie einmal in Österreich etabliert, können sie in der heimischen Landwirtschaft schwere wirtschaftliche Schäden verursachen. Die Einschleppung derartiger „Quarantäneschadorganismen“ muss daher unbedingt verhindert werden. Deswegen gelten für pflanzliche Souvenirs strenge Einfuhrbestimmungen, wie beispielsweise die Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses aus dem Herkunftsland.
Um Enttäuschungen bei der Rückkehr aus dem Urlaub zu vermeiden, informieren Sie sich bitte daher noch vor Antritt einer internationalen Reise über die gesetzlichen Bestimmungen. Auskünfte erteilt der Amtliche Österreichische Pflanzenschutzdienst an der AGES unter der Telefonnummer (direkt aus ganz Österreich ohne weitere Vorwahl) 050 555-33301 oder 050 555-33302. (ages)