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28.07.2010 | 07:17 | Zwischenfruchtanbau 

Futterengpass mit Zwischenfrüchten überbrücken

Bonn - Fehlende oder nur unzulängliche Niederschläge seit Anfang Juni haben bundesweit zu einem mehr oder weniger gravierenden Engpass der Futterreserven geführt.

Zwischenfruchtanbau
Viele Maisflächen müssen wegen mangelnder Kolbenausbildung frühzeitig geerntet werden. Ein gewisser Ausgleich der Verluste ist jetzt noch durch den Anbau verschiedener Zwischenfrüchte (siehe Tabelle) möglich, wie Dr. Clara Berendonk vom Fachbereich Grünland und Futterbau der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Haus Riswick, in einem Beitrag für das Deutsche Maiskomitee e.V. (DMK) beschreibt.

Die höchsten Erträge bei der Aussaat bis Anfang August liefern zwar die Kreuzblütler Stoppelrüben und Raps, gleichwohl sind diese Arten mit ihren niedrigen Trockensubstanzgehalten nur in Einzelfällen auf hofnahen Flächen, insbesondere bei Möglichkeiten des Abweidens eine interessante Alternative. Auch Sonnenblumen, die wegen relativ geringer Energiegehalte weniger für die Futterproduktion, sondern bei befriedigender Gasausbeute für die Biomasseproduktion angebaut werden können, zeichnen sich im Zwischenfruchtanbau durch einen sehr geringen Trockensubstanzgehalt aus. Am flexibelsten lässt sich der Anbau von Gräsern als Zwischenfrucht in die Fruchtfolge integrieren. Bei zeitiger Aussaat bis Ende Juli sind leicht noch zwei Schnitte, bei Aussaat bis 10. August ist im Herbst noch ein Schnitt möglich.

Primär kommen für den Zwischenfruchtanbau zwei Weidelgrasarten in Frage, das Einjährige und das Welsche Weidelgras. Sie unterscheiden sich insbesondere dadurch, dass das Einjährige Weidelgras im Ansaatjahr zum Schossen und Ährenschieben gelangt, während das Welsche Weidelgras erst nach der Überwinterung die Ähren schiebt. Der Herbstaufwuchs des Einjährigen Weidelgrases ist daher etwas ertragreicher, trockensubstanz- und strukturreicher als der des Welschen Weidelgrases, der hingegen blatt- und energiereicher ist. Je nach geplanter nachfolgender Nutzungsdauer ist daher bei der Anbauempfehlung zwischen der Aussaat zur alleinigen Herbstnutzung und der kombinierten Herbst- und Winterzwischenfruchtnutzung oder aber auch überjähriger Hauptfruchtnutzung zu unterscheiden.


Zwischenfruchtgras zur alleinigen Herbstnutzung:

Bei ausschließlicher Herbstnutzung verdient das Einjährige Weidelgras auf Grund des höheren Ertragspotentials sowohl zur Futternutzung als auch für die Biomasseproduktion den Vorzug. Beim Einjährigen Weidelgras bestehen allerdings große Sortenunterschiede in der Neigung zur Ährenbildung. In der Regel bringen die früher schossenden Sorten des Einjährigen Weidelgrases eher einen schnittreifen Ertrag als die späteren Sorten, die sich aber durch besseres Nachwuchsvermögen gegebenenfalls auch zur Nachweide eignen.


Zwischenfruchtgras zur kombinierten Herbst- und Winterzwischenfruchtnutzung oder überjährigen Hauptfruchtnutzung:

Aus Fruchtfolgegründen ist es in Maisfruchtfolgen häufig viel günstiger, den Bestand nach der Ernte nicht umzubrechen, sondern über Winter stehen zu lassen, sei es zur weiteren Nutzung Ende April/Anfang Mai als Winterzwischenfrucht zum Beispiel vor Mais oder auch zur ganzjährigen Folgenutzung. In beiden Fällen ist es dann nicht zweckmäßig, das auswinternde Einjährige Weidelgras als Zwischenfrucht auszusäen, sondern das winterfeste Welsche Weidelgras. Gewisse Mindererträge des Welschen Weidelgrases im Herbst werden durch höhere und sicherere Erträge im ersten Aufwuchs im Frühjahr bei weitem ausgeglichen. Für die kombinierte Herbst- und Winterzwischenfruchtnutzung empfiehlt die Landwirtschaftskammer NRW die Qualitätsstandardmischung A1 WZ, eine Mischung aus ausschließlich erstschnittbetonten Sorten des Welschen Weidelgrases, während für die ganzjährige Hauptfruchtnutzung im Folgejahr die Qualitätsstandardmischung A1 in der klassischen Zusammensetzung empfohlen wird, die aus ertragsstarken erstschnitt- und nachwuchsbetonten Sorten besteht. Eine ausführliche Sortenempfehlung ist im Internet abrufbar. (DMK)


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