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20.12.2010 | 04:15 | Ernährung 

EFSA bewertet mögliches Gesundheitsrisiko für Kinder durch Nitrat in Blattgemüse

Parma - Das EFSA-Gremium für Kontaminanten (CONTAM-Gremium) hat eine Stellungnahme zu den möglichen akuten gesundheitlichen Auswirkungen von Nitrat bei Säuglingen und Kleinkindern, die Spinat und Salat verzehren, veröffentlicht.

Salat
Das Gremium gelangt zu dem Schluss, dass die Nitratgehalte in diesen Gemüsearten für die meisten Kinder gesundheitlich unbedenklich sind. Es stellt jedoch fest, dass Säuglinge und Kleinkinder im Alter von 1-3 Jahren, die viel Spinat mit hohem Nitratgehalt verzehren, manchmal eine Aufnahmemenge erreichen könnten, bei der ein erhöhtes Risiko für eine Methämoglobinämie[1] - eine Erkrankung, die zu einer verminderten Sauerstoffversorgung des Körpers führt - nicht ausgeschlossen werden kann. Das Gremium gibt darüber hinaus der Europäischen Kommission Empfehlungen zu den Höchstgehalten von Nitrat in Blattgemüse.

Diese Stellungnahme ergänzt das wissenschaftliche Gutachten der EFSA aus dem Jahr 2008, in dem das CONTAM-Gremium die Risiken und den Nutzen der Exposition gegenüber Nitraten in Gemüse verglich. Im Nachgang zu diesem Gutachten ersuchte die Europäische Kommission die EFSA, weitere Informationen über die möglichen akuten gesundheitlichen Auswirkungen von Nitrat bei Säuglingen und Kindern bereitzustellen.

Nitrat kommt auf natürliche Weise in Gemüse vor; besonders hohe Konzentrationen finden sich in Blattgemüse wie Salat und Spinat. Im menschlichen Körper wird Nitrat in Nitrit umgewandelt, das in hohen Konzentrationen zur Entwicklung einer Methämoglobinämie führen kann.

Auf der Grundlage der Analyse neuer und genauerer Lebensmittelverzehrsdaten, die mittlerweile für Kinder zur Verfügung stehen[2], gelangt das Gremium zu dem Schluss, dass die Nitratgehalte in Blattsalat für Kinder gesundheitlich unbedenklich sind. Säuglinge und Kleinkinder im Alter von 1 3 Jahren, die an einem Tag viel Spinat essen (über 200 g), könnten dadurch jedoch hohen Konzentrationen von Nitraten ausgesetzt sein. In diesen Fällen kann nach Ansicht des Gremiums für einige Kleinkinder die Möglichkeit eines erhöhten Risikos für eine Methämoglobinämie nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus empfiehlt das Gremium, dass Kindern, die an bakteriellen Magen-Darm-Infektionen leiden, kein Spinat gegeben werden sollte, weil diese Infektionen zu einer stärkeren Umwandlung von Nitrat in Nitrit führen und dadurch das Risiko für eine Methämoglobinämie erhöhen. Das Gremium weist darauf hin, dass eine unsachgemäße Lagerung gegarter Blattgemüse (zum Beispiel eine längere Aufbewahrung bei Raumtemperatur) ebenfalls zur Umwandlung von Nitrat in Nitrit führen kann. Zudem wird die Umwandlung von Nitrat in Nitrit durch Pürieren des Gemüses beschleunigt.

Spinat und Blattsalat unterliegen EU-Rechtsvorschriften, die Höchstgehalte von Nitrat in Lebensmitteln festlegen. Das Gremium stellte fest, dass nur 1 % der getesteten Salatproben und 5 % der Spinatproben die aktuellen Höchstwerte überschritten. In seiner Antwort auf das Ersuchen der Kommission legt das Gremium dar, dass die Streichung von Ausnahmeregelungen, die in einigen Mitgliedstaaten mit etwas höheren Höchstgehalten für Nitrat in Blattgemüse in Kraft sind, geringfügige Auswirkungen auf die Exposition von Kleinkindern hätte.[3] (efsa)

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[1] Die Methämoglobinämie wird auch als „Blue-Baby-Syndrom“ bezeichnet.
[2] Das CONTAM-Gremium berücksichtigte 45 000 Analyseergebnisse für Nitrat in Gemüse, darunter 3 733 Ergebnisse, die der EFSA seit dem Gutachten von 2008 vorgelegt wurden. Die in der Stellungnahme verwendeten Lebensmittelverzehrsdaten wurden vom DATEX-Referat der EFSA zur Verfügung gestellt. Dieses EFSA-Referat hat in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten vor kurzem eine Datenbank mit Lebensmittelverzehrsdaten für Kinder in der EU entwickelt.
[3] Die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission legt Höchstgehalte für Nitrat in Spinat und Salat fest. In nordeuropäischen Ländern angebautes Gemüse hat aufgrund der geringeren Sonneneinstrahlung tendenziell einen höheren Nitratgehalt. Um die ungünstigen Lichtbedingungen während eines Teils des Jahres in einigen Ländern (Belgien, Frankreich, Irland, Niederlande und Vereinigtes Königreich) zu berücksichtigen, wurde diesen Mitgliedstaaten eine befristete Ausnahmeregelung für diese Höchstgehalte für Spinat und Salat gestattet. Das Gremium stellte fest, dass ein Ersetzen nationaler Ausnahmeregelungen durch den vorgeschlagenen Höchstgehalt von 3 500 mg/kg in Spinat geringfügige Auswirkungen auf die Exposition von Kindern gegenüber Nitrat hätte.
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