Eine Vorläuferregelung des Jahres 2008 wird nach positiven
Erfahrungen ausgeweitet. Das teilt das Landwirtschaftsministerium mit.
Die 2008 ermöglichten Reiseerleichterungen für eingetragene Pferde im so
genannten "Kleinen Grenzverkehr" - damals durften die Tiere nur aus
eng definierten Gebieten südlich und nördlich der Landes- bzw. Staatengrenze
stammen, wenn sie von den Erleichterungen profitieren wollten - gelten ab
Neujahr 2011 für ganz Schleswig-Holstein bzw. Dänemark. Dann kann die
"Pferdewelt" von weit reichenden Erleichterungen bei einer ganzen
Reihe von Veranstaltungen rund ums Pferd Gebrauch machen: Mit einer
amtstierärztlichen Bescheinigung, die für ein Jahr gilt, können sich
Pferdebesitzer mit ihren registrierten Tieren künftig für bis zu fünf Tagen vor
und nach Ende einer Pferdeveranstaltung im jeweiligen Nachbarland aufhalten.
Voraussetzung ist, dass die Tiere von einer Meldung für die jeweilige
Veranstaltung und ihrem Pferdepass begleitet sind. Außerdem müssen sie
mindestens 15 Tage unmittelbar vor der Reise zur Veranstaltung dauerhaft in
Dänemark oder Schleswig-Holstein gehalten worden sein.
Grundlage der neuen "Reisefreiheit" ist das im September 2010
geschlossene "Abkommen zwischen den Veterinärbehörden Dänemarks und
Deutschlands über die vereinfachte Verbringung von registrierten Turnier- und
Rennpferden über die Grenze zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein". Da
jedoch das Abkommen aus dem Jahr 2008 neben dem neuen bis auf weiteres bestehen
bleibt, sollte bei Fragen der Rat der jeweiligen Amtstierärzte eingeholt
werden.
Das Ministerium verfolgt seit geraumer Zeit eine Intensivierung der
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Veterinärdienste mit dem Nachbarn Dänemark.
Parallel zum Pferdereiseabkommen wurde daher die Kooperation auch für andere
Belange wie etwa die Diagnostik und Bekämpfung von Tierseuchen intensiviert, um
Infektionskrankheiten bei Haustieren in der Region noch besser vorbeugen und
kontrollieren zu können.(mlur)
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