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08.05.2011 | 11:03 | Kiefernholznematoden 

Baumschädling: Verkauf von Nadelholzrinde aus Portugal strenger geregelt

Bern - In einer Lieferung von Nadelholzrinde aus Portugal wurde in der Schweiz erstmals der Schädling Kiefernholznematode nachgewiesen.

Nadelholzrinde
Dieser Fadenwurm kann ein sehr grosses Risiko für die Schweizer Wälder und insbesondere die Föhren-Arten darstellen. Die Bundesämter für Umwelt und Landwirtschaft verschärfen deshalb ab sofort die Bedingungen für den Verkauf von Nadelholzrinde aus Portugal.

Der Kiefernholznematode (Bursaphelenchus xylophilus) ist ein 1 Millimeter kleiner Fadenwurm, der bevorzugt Föhren-Arten befällt. Er kann aber auch andere Nadelholzarten wie Tanne, Fichte und Lärche befallen und ist für den Menschen ungefährlich. Bei warmen Temperaturen (über 20 °C Monatsdurchschnitt) stirbt eine befallene Föhre innerhalb weniger Monate ab. Die anderen Nadelholzgattungen tolerieren einen Befall, werden dadurch aber zu einem Reservoir für die Nematoden und tragen so zur weiteren Verbreitung bei. Der Kiefernholznematode ist einer der am meisten gefürchteten Schädlinge für den Wald in Europa (siehe unten).

Nun wurde der Schädling in einer ursprünglich aus Portugal stammenden Lieferung von Nadelholzrinde, die vor allem der Gartendekoration dient, erstmals auch in der Schweiz entdeckt und nachgewiesen. Der von den Bundesämtern für Umwelt und Landwirtschaft gemeinsam geführte Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) hat den betroffenen Importeur informiert und die betroffene Lieferung gesperrt. Rinde aus dieser Lieferung, die bereits an Detaillisten geliefert wurden, muss durch den Importeur zurückgenommen werden.


Verfügung des Bundes

Aufgrund des Nachweises in einer Lieferung aus Portugal stuft der Bund Nadelholzrinde aus Portugal ab sofort als Risikoware ein. Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst hat deshalb am 5. Mai 2011 die Importfirmen informiert und hat verfügt:
  • Rindenlieferungen von Nadelholz jeglicher Art aus Portugal sind per sofort vorsorglich für den Verkauf und/oder die Verteilung gesperrt.
  • Lieferungen sind so zwischenzulagern, dass keine weitere Verbreitung durch Mensch und Tier möglich ist.
  • Erst wenn durch amtlich festgelegte Labors kein Befall nachgewiesen wird, wird die Lieferung durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst für den Verkauf freigegeben.
  • Wird ein Befall festgestellt, werden vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst entsprechende phytosanitäre Massnahmen verfügt.
Die Verfügung wird auch im Handelsamtsblatt publiziert.


Verstärkte Beobachtung

Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL hat den Parasiten bislang in der Natur nicht nachweisen können. Das BAFU hat dennoch entschieden, die Beobachtung in der Nähe der Lager von potenziell betroffenen Importfirmen präventiv zu verstärken. Wer in den letzten Wochen entsprechende Rinde gekauft hat, kann sich an das Bundesamt für Umwelt (wald@bafu.admin.ch) wenden.


Der Kiefernholznematode

Die ursprüngliche Heimat des Kiefernholznematoden ist Nordamerika. Er wurde vor knapp 100 Jahren nach Japan eingeschleppt. Dort führt er noch heute zu großen Schäden in den Kiefernwäldern. In Asien tritt er inzwischen in China, Taiwan und Korea auf. Er wurde ebenfalls nach Portugal eingeschleppt und dort 1999 erstmals nachgewiesen. Portugal hat in den Jahren 2001 bis 2009 für die Kontrolle und die Bekämpfung dieses Schädlings mehrere Dutzend Millionen Euro aufgewendet. In Mitteleuropa wurde der Nematode bislang nur auf Importware, nicht aber im Freiland nachgewiesen. (bafu)
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