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02.10.2011 | 18:31 | Bundesimmissionsschutzgesetz 

Brennholz: Nur noch lufttrocken in den Kamin

Oldenburg - Bundesimmissionsschutzgesetz erlaubt maximal 25 Prozent Feuchtigkeit.

Brennholz
Nach dem novellierten Bundesimmissionsschutzgesetz darf Holz nur noch als Brennstoff genutzt werden, wenn es weniger als 25 Prozent Feuchtigkeit enthält und als "lufttrocken" gilt. Nach Informationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen soll die Einhaltung dieser Vorgabe für Holzfeuerungen bis 1.000 Kilowatt künftig vom Schornsteinfeger überprüft werden. Aber auch angesichts steigender Energiepreise lohnt es sich, Brennholz ausreichend zu trocknen, so die Kammer weiter. So beträgt der durchschnittliche Brennwert eines Kilogramms lufttrockenen Holzes etwa vier Kilowattstunden, bei frisch geschlagenem Holz ist es gerade einmal die Hälfte.

Für eine schnelle Trocknung sollte Scheitholz vor Regen geschützt an einem luftigen Ort gelagert werden. Im Sommerhalbjahr ist eine Abdeckung als Regenschutz nicht unbedingt erforderlich. Um den Trocknungsprozess zu beschleunigen, sollte das Holz frühzeitig auf die erforderliche Länge gesägt und gespalten werden. Im Winter empfiehlt sich eine überdachte Lagerung beispielsweise in einem halboffenen Schuppen mit winddurchlässigen Seitenwänden. Unter günstigen Bedingungen kann der angestrebte Feuchtegehalt von 25 Prozent schon nach einem Jahr erreicht werden.

Bei der Lagerung von Holzhackschnitzeln ist vor allem auf eine gute Luftzirkulation zu achten, da kleinere Hackschnitzel mit relativ hohen Wassergehalten schnell schimmeln und verrotten. Um hier vorzubeugen, sollte das eingeschlagene Holz bereits vor dem Hacken ausreichend abgetrocknet sein. Als vorteilhaft hat es sich laut Landwirtschaftskammer Niedersachsen erwiesen, das Holz im Winter einzuschlagen, wenn wenig Saft im Stamm ist, und es bis zum Hacken im Spätsommer zu lagern. (lwk-ns)
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