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16.10.2011 | 13:13 | Forstverwaltung 

Thüringer Landtag verabschiedet das Gesetz über die Reform der Forstverwaltung

Erfurt - Der Thüringer Landtag hat heute in zweiter Lesung das Gesetz über die Reform der Forstverwaltung beschlossen.

Forstverwaltung

Danach soll die Thüringer Forstverwaltung ab 1. Januar 2012 in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts fortgeführt werden. Thüringens Forstminister Jürgen Reinholz begrüßte den Landtagsbeschluss: „Nun ist der Weg frei für eine moderne Forstverwaltung, in der auch wieder Neueinstellungen möglich sein werden."

Die künftige Anstalt öffentlichen Rechts wird den Namen „ThüringenForst" tragen und insgesamt 1600 Mitarbeiter/innen der Forstverwaltung umfassen. Dazu zählen die Mitarbeiter/innen der 28 Forstämter mit ihren 299 Revieren und Sonderaufgaben, der Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei sowie Teile der Forstverwaltung des Ministeriums.

Nach der ersten Lesung im Landtag am 16. Juni 2011 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen und hier in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv geprüft und diskutiert. In einer öffentlichen Sitzung wurden hierzu am 23. August 2011 die kommunalen Spitzenverbände sowie zahlreiche Verbände, Gewerkschaften und weitere vom Vorhaben betroffene Partner zum Gesetzentwurf angehört. Nach eingehender Prüfung der insgesamt 18 Anhörungen und Stellungnahmen wurde im Ergebnis am 6. Oktober 2011 über eine Reihe von Änderungsanträgen im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz abgestimmt und dem so neu gefassten Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt.


Wesentliche Änderungen sind:

  • die Übertragung aller bisher durch die Landesforstverwaltung bewirtschafteten Liegenschaften (Forstgrundstock) in das Eigentum der Anstalt öffentlichen Rechts,
  • der Wegfall des doppelten Vetorechts des Thüringer Finanzministeriums,
  • eine verbesserte parlamentarische Kontrolle durch die Entsendung von 2 Mitgliedern des Thüringer Landtags in den Verwaltungsrat der AöR,
  • die Bildung eines die AöR beratenden Beirats,
  • verbesserte Regelungen bei der Bildung von Rücklagen zur Risikovorsorge sowie
  • die Nichteingliederung des Nationalparks Hainich in die AöR.

Im Ergebnis der heutigen zweiten Lesung wurde das Gesetz über die Reform der Forstverwaltung mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2012 vom Thüringer Landtag verabschiedet. In den nächsten Wochen wird die Errichtung der AöR „ThüringenForst" intensiv vorbereitet. Die Grundlagen für die Gestaltung einer tragfähigen Zukunft sind gelegt und wurden von den Bediensteten der Thüringer Landesforstverwaltung während des gesamten Reformprozesses als Chance gesehen und unterstützt. (PD)
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