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02.11.2011 | 06:47 | Eschensterben 

Forst: Pilz macht Eschen den Garaus

Oldenburg - Massiver Pilzbefall lässt derzeit viele Eschen in Mitteleuropa sterben. Betroffen sind auch weite Teile Deutschlands, so zum Beispiel Niedersachsen.

Wald
Befallene Bäume verlieren dabei mitten in der Vegetationszeit ihr Laub und zeigen kahle Kronen. Betroffen sind Eschen aller Altersklassen, so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einer Pressemitteilung. Es trifft aber vor allem die jüngeren Pflanzen, die je nach Standort einen Totalverlust erleiden können. Doch auch immer mehr ältere Bäume sind erkrankt, und es muss damit gerechnet werden, dass sie bald absterben. Nur wenige Standorte sind noch weitgehend vital.

Ursache für das Absterben der Eschen ist ein Pilz. Es handelt sich dabei um eine Nebenfruchtform des bekannten „Eschenblatt-Stengelbecherchens" (Hymenoscyphus albidus), das im natürlichen Kreislauf die abgefallenen Blätter der Esche zersetzt. Diese Nebenfruchtform (Chalara fraxinea) ist seit Kurzem als ein Hauptverursacher des Eschentriebsterbens identifiziert worden. Daneben ist jetzt eine zweite schädigende Erscheinungsform dieses Pilzes (Hymenoscyphus pseudoalbidus) entdeckt worden. Ungeklärt ist bisher, warum eine lange bekannte und bisher nützliche Pilzart plötzlich Pflanzen derart schädigen kann.

Die Erkrankung ist bei massivem Auftreten der Symptome nicht zu bekämpfen. Die Infektion der Eschen erfolgt vermutlich über den Blattaustrieb, daher auch der deutsche Name der Erkrankung: „Eschentriebsterben". Andere Arten wie Eichen oder Buchen befällt der Schädling nicht.

Ähnlich wie bei dem seit über 30 Jahren grassierenden „Ulmensterben" geben einzelne, noch völlig intakte Bäume in stark befallenen Beständen Hoffnung auf die Erhaltung dieser wichtigen Laubholzart. Daraus könnten in Zukunft resistente Pflanzen gezüchtet werden.

Private Grundstücksbesitzer sollten geschädigte Bäume sorgfältig entfernen und die Zweige baldmöglichst verbrennen, um die weitere Ausbreitung einzudämmen. Angesichts des Krankheitsdrucks kann es sich dabei aber nur um Schadensbegrenzung handeln. Neuanpflanzungen, so rät die Kammer, sollten vorerst unterbleiben. (lwk-ns)
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