Weiterhin können durch die hohe UV-Strahlung Sonnenbrände und Bindehautentzündungen entstehen. Auch steigt bei solchen Wetterlagen die Ozonbelastung, die Augenbrennen, Reizgefühle im Hals, Kopfschmerzen und Atemnot hervorrufen kann.
Der Arbeitsorganisation kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Arbeitgeber stehen hier in einer besonderen Verantwortung ihren Mitabeitern gegenüber. Die SVLFG rät, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Verlegen Sie körperlich anstrengende Arbeiten in die frühen Morgenstunden oder auf den späten Nachmittag
- Vermeiden Sie das Arbeiten in der prallen Sonne
- Legen Sie zusätzliche Pausen ein (je Stunde ca. 5 min)
- Tragen Sie leichte, helle und weite Kleidung, die für UV-Strahlen undurchlässig ist
- Trinken Sie regelmäßig Wasser, am besten bevor Durst entsteht
- Nehmen Sie leichte Mahlzeiten ein
- Benutzen Sie für unbedeckte Hautpartien Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (mindestens LSF 30)
- Tragen Sie eine Kopfbedeckung und eine Sonnenbrille mit UV-Schutz
In der Broschüre „Sonnenschutz in Landwirtschaft, Forst und Gartenbau“ der SVLFG finden Sie eine Muster-Gefährdungsbeurteilung für die Arbeit im Freien und im Gewächshaus bei Hitze sowie eine Musterbetriebsanweisung „Arbeiten im Freien bei Hitze“. Die Broschüre können Sie kostenlos auf der
Homepage der SVLFG unter herunterladen. (SVLFG)