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27.09.2008 | 21:14 | Datenschutz 

Kartoffelerzeuger schlagen Alarm

Berlin - Die überzogenen Datenanforderungen von Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels an Kartoffelerzeuger müssen vom Tisch.

Kartoffeln
(c) proplanta
Die deutschen Kartoffelerzeuger sind entrüstet über die völlig überzogenen Vorstel­lungen einzelner Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, betriebsbezogene Daten der Kartoffelbauern zu liefern, damit weiterhin ihre Kartoffeln im Einzelhandel gelistet und ver­kauft werden. Die Vorstellungen gehen nach Auffassung des Deutschen Bauernver­bandes (DBV) weit über das Maß von Transparenz und Rückverfolg­barkeit hinaus.  

Derzeit versuchen einzelne Einkäufer aus dem Lebensmitteleinzelhandel Kartoffelerzeuger über das Zertifizierungssystem GlobalGAP zu zwingen, umfangreiche betriebsbezogene Daten öffentlich zugänglich zu machen. Ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Daten­schutzes soll das Know-how des Betriebes für jeden zugänglich gemacht werden. Ein so­genannter „Feldpass“ ermöglicht auch dem Konkurrenten oder Einkäufer alle produktions­bezogenen Daten abzurufen.  

Der DBV fordert den Lebensmitteleinzelhandel auf, solche datenschutzrechtlich bedenk­lichen Praktiken sofort einzustellen. Der Lebensmitteleinzelhandel sollte dagegen die Pro­duktqualität durch ein einvernehmliches Miteinander erreichen und die im Markt erzielten Fortschritte nicht gefährden.  

So hat der DBV zusammen mit allen Beteiligten der Lebensmittelkette in einem stufenüber­greifenden Qualitätssicherungssystem in der Qualität- und Sicherheit GmbH die Fragen der Datenverfügbarkeit und des Datenumfanges einvernehmlich abgestimmt. Das QS System bindet von den Erzeugern über den Großhandel bis hin zum Lebensmitteleinzel­handel alle Marktteilnehmer an, so dass Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lebens­mittelkette sichergestellt ist. Im QS System sind die Daten in der Verant­wortlichkeit der jeweiligen Stufe. Datenschutz und Transparenz werden also erfüllt. Der DBV empfiehlt des­halb allen Kartoffelerzeugern und den Lebensmitteleinzelhändlern, den QS-Standard als anerkanntes System des Handels zu nutzen. (DBV)
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