Unternehmen, die solche Substanzen herstellen oder importieren, mussten diese bis zum 3. Januar 2011 bei der ECHA melden. Durch eine zusätzliche Einstufung können die Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit besser eingeschätzt werden.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für Industrie und Unternehmertum, betonte: „Das erste Verzeichnis aller gefährlichen Stoffe in der EU wird sicherstellen, dass alle Unternehmen, auch die kleinen, und alle Verbraucher über die für einen sicheren Umgang mit Chemikalien notwendigen Informationen verfügen. Europa nimmt hier eine Vorreiterrolle ein und bringt die
Nachhaltigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie Europas voran.“
Unternehmen, die Chemikalien auf dem EU-Markt in den Verkehr bringen, müssen seit dem 1. Dezember 2010 die Anforderungen der neuen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung erfüllen. Danach entscheidet sich auch, welche Informationen die Etiketten der Chemikalien tragen, die Arbeitnehmer und Verbraucher verwenden. Das neue EU-Einstufungssystem entspricht dem Global Harmonisierten System der Vereinten Nationen, so dass nun ein und dieselbe Gefahr weltweit auf dieselbe Weise beschrieben und gekennzeichnet wird. (EU)