Damit verschärfen sich die Fronten zwischen den Bürgern im niedersächsischen Wendland und Bundesumweltminister Norbert Röttgen (
CDU) kurz vor seinem Besuch in Lüchow-Dannenberg am Montag.
Anwohner aus der Region Gorleben und die Umweltorganisation
Greenpeace reichten am Freitag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Lüneburg ein. Sie halten den Betriebsplan für die Erkundung des Salzstocks aus dem Jahr 1983 für rechtswidrig.
«Wir fordern das Gericht auf, die Arbeiten schnellstmöglich zu stoppen», sagte Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler in Hannover. Er sprach von einem «irrwitzigen Projekt». Zugleich reichten die Atomkraftgegner die vollständige Begründung ihrer Klage aus dem vergangenen Oktober beim Verwaltungsgericht Lüneburg ein.
Umweltminister Röttgen bietet den Bürgern unterdessen einen Dialog zu einem Endlager für hoch radioaktiven Müll an. Die Initiativen lehnen dies aber kategorisch ab. Sie halten den Salzstock für unsicher und beharren darauf, dass das Gorleben-Projekt endgültig aufgegeben wird. Zudem gehen sie davon aus, dass dort bereits ein Endlager errichtet wird und es nicht um eine ergebnisoffene Erkundung unter Tage geht.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte im vergangenen Oktober die Erkundung im Salzstock nach einer zehnjährigen Pause unter Rot-Grün wieder aufnehmen lassen.
Mit ihrer Klage wenden sich die Bürger dagegen, dass der fast 30 Jahre alte Betriebsplan verlängert wurde, obwohl sich die Voraussetzungen - etwa die Art und Menge des zu entsorgenden Atommülls - aus ihrer Sicht geändert haben. Das Verwaltungsgericht Lüneburg wird sich intensiv mit dem juristischen Streit auseinandersetzen. «Es steht wirtschaftlich und politisch viel auf dem Spiel. Die Sache sollte nicht übers Knie gebrochen werden», sagte Gerichtssprecher Wolfgang Siebert.
Das Landesbergbauamt und das Bundesamt für Strahlenschutz als verantwortliche Behörden können innerhalb von acht Wochen zu der Klage Stellung nehmen. Außerdem kann ein erfolgreicher Eilantrag wieder angefochten werden. Ob es überhaupt zu einem Prozess kommt, ist unklar. Es kann nach Einschätzung von Juristen bis zu zwei Jahre dauern bis über ein sogenanntes Hauptsacheverfahren entschieden wird. (dpa)