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16.03.2010 | 14:32 | Waldrecht  

Mecklenburg-Vorpommern stimmt Änderung des Landeswaldgesetzes zu

Schwerin - Das Kabinett hat heute dem  Entwurf des "Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und anderer Gesetze" zugestimmt. In den kommenden Wochen wird die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Landeswaldgesetz
(c) proplanta

"Wir haben damit die umfangreichste Novelle des Waldrechtes in Mecklenburg-Vorpommern seit Bestehen des Landeswaldgesetzes 1993 vorbereitet", betont Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die Gesetzesnovelle diene dazu, den Wald in seinen vielfältigen Funktionen als Schutz-, Nutz- und Erholungsort besser zu schützen. Man wolle sowohl dem  Interesse am Erholungs- und Bildungsraum Wald gerecht werden und gleichzeitig - vor allem die Waldbesitzer - durch Bürokratieabbau zu entlasten.

"Mit dem Gesetzentwurf wollen wir einen Ausgleich zwischen den Rechten und Zielsetzungen der Waldbesitzer und den Interessengruppen und Nutzern am Wald herbeiführen und zwangsläufig bestehende Konflikte abmildern", erläutert der Minister.

Deshalb werden neben einer allgemeinen Anpassung an Europäische Normen sowie Bundes- und Landesrecht u.a. folgende Änderungen angestrebt:

  • Bürokratieabbau durch Wegfall einzelner Genehmigungspflichten (z.B. bei der Teilung von Kleinstflurstücken);
  • Aufhebung des Vorkaufsrechts des Landes zu Gunsten öffentlicher Waldbesitzer;
  • Erweiterung von Reitmöglichkeiten im Wald durch private Vereinbarungen;
  • Weitgehende Gestaltungsfreiheit von Wald in denkmalgeschützten Parkanlagen;
  • Ausgestaltung der Verkehrssicherungspflicht zur Stärkung der Rechtssicherheit;
  • Gründung eines Landeswaldforums zur Stärkung des gesellschaftlichen Engagements für den Wald.

Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Herr Dr. Till Backhaus, erhofft sich eine breite Diskussion des Gesetzentwurfs. "Waldrecht bedeutet nicht nur Schutz der Funktionen des Waldes, sondern auch Ausgleich zwischen Waldbesitzern und den vielfältigen Interessengruppen am Wald. Der Gesetzentwurf steht in der guten forstlichen Tradition der Verantwortung für kommende Generationen."

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause dem Landtag zur ersten Lesung zugeleitet werden.

Mecklenburg-Vorpommern gehört mit rd. 22 % Waldanteil an der Landesfläche zu den waldarmen Regionen (Durchschnittlicher Waldanteil in der Bundesrepublik Deutschland über 30 %, in der EU 42 %). Ca. 46.000 Waldbesitzer bewirtschaften den Wald in MV. Holz ist ein kostbarer Rohstoff, der für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes von herausragender Bedeutung ist. Eine Studie zur Forst- und Holzindustrie in MV spricht von einem Gesamtumsatz des Clusters von 1,7 Mrd. €/Jahr.

Wälder sind gleichzeitig die terrestrischen Lebensräume mit der höchsten Biodiversität und einer entscheidenden Rolle im Klimaschutz. Wie grundlegend die Bedeutung des Waldes für Erholung und Tourismus zeigt die Tatsache, dass die touristischen Zentren fast immer Wasser und Wald vereinen. (PD)

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