Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
17.12.2011 | 07:13 | Landeswassergesetz NRW 

Dichtigkeitsprüfung wird vorerst ausgesetzt

Bonn - RLV begrüßt Entscheidung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums.

Entwässerung
Die Ankündigung von Nordrhein-Westfalens Landwirtschaft- und Umweltminister, Johannes Remmel, die vorgeschriebene umstrittene Dichtigkeitsprüfung an privaten Hausanschlüssen zunächst auszusetzen und deutlich nachzubessern, wird vom Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) ausdrücklich begrüßt.

Wie der Verband mitteilte, sei der Minister damit einer Abstimmungsniederlage im Landtags-Umweltausschuss zuvor gekommen. Vertreter der Fraktionen von CDU und Linke hatten nach RLV-Angaben angekündigt, einem Antrag der FDP zuzustimmen, der eine Aussetzung der Prüfung vorsah.

Anfang der Woche hatte sich der RLV noch mit einem Schreiben an die Abgeordneten des Umweltausschusses gewandt, mit der Bitte, gegenüber der Landesregierung dafür einzutreten, den Vollzug der Regelung des § 61a Landeswassergesetz auszusetzen und im Rahmen der angekündigten Novelle eine praktikable Regelung auf den Weg zu bringen.

Die jetzige Entscheidung Remmels sei eine gute Nachricht für die Haus- und Hofeigentümer in Nordrhein-Westfalen, insbesondere für die Landwirte, betont der RLV. In dem Schreiben hatte der Verband darauf hingewiesen, dass die Reaktionen der betroffenen Bürger in Nordrhein-Westfalen gezeigt hätten, dass die Regelung auf wenig Akzeptanz stoße. Nach Ansicht des RLV ist dies insofern verständlich, als die wesentlichen Flächenländer in Deutschland keine vergleichbare Regelung anwenden würden.

Der RLV weist in seinem Schreiben auch darauf hin, dass im Rahmen der Expertenanhörung zur Dichtigkeitsprüfung Mitte des Jahres von den Vertretern des Bundesumweltministeriums die fehlende Bundesregelung unter anderem mit "sehr unterschiedlichen geographischen Voraussetzungen (geologische Deckschicht, Lage der Trinkwassergewinnung oder Trinkwasserschutzgebiet)" begründet worden sei. Diese Voraussetzung gelte letztlich auch für Nordrhein-Westfalen und müsse sich nach Auffassung des RLV in einer Landesregelung wiederfinden.

Nachdrücklich weist der Verband weiter darauf hin, dass Landwirte, die nicht in das öffentliche Kanalnetz entwässern, von der Regelung des Landeswassergesetzes besonders betroffen gewesen seien. Diesen hätte keine Möglichkeit der Fristverlängerung für die Prüfung eingeräumt werden können. Vielmehr hätten diese die Prüfung bis 2015 durchführen müssen. (rlv)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Wut und Wahlen 2024: Die zunehmend mächtige Gruppe der Nichtwähler

 NRW-OVG verhandelt Streit um ein paar Gramm Wurst zu wenig

 Ruf nach Unterstützung der Imker

 Kein kräftiger Aufschwung in Sicht - Wirtschaftsweise für Pkw-Maut

 Schutz vor Vogelfraß durch Vergrämung?

 Globale Rekord-Weizenernte erwartet

 Immer mehr Tierarten sorgen in Thüringen für Ärger

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Bedarf an hofeigenen KI-Wetterfröschen wächst rasant

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?