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24.01.2024 | 16:34 | Tierkörperbeseitigung 

Beseitigung von Tierkadavern - Kostenentlastung für Viehhalter

Erfurt - Viehhalter in Thüringen sollen bei den Kosten für die Beseitigung von Tierkadavern entlastet werden.

Tierkadaver
(c) proplanta
Ein am Dienstag von der Landesregierung behandelter Gesetzentwurf sieht nach Angaben des Gesundheitsministeriums vor, dass sie nur noch ein Drittel der dafür anfallenden Gesamtkosten zu tragen haben. Die übrigen Kosten sollen die zuständigen Kommunen beziehungsweise der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen übernehmen. Dafür stünden im diesjährigen Landeshaushalt insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung. Bislang mussten die Tierhalter zwei Drittel der anfallenden Gebühren selbst tragen.

Tierhalter sind zur fachgerechten Beseitigung nicht durch Schlachtung gestorbener Tiere verpflichtet. Zur Beseitigung der Kadaver gibt es spezielle Anlagen. Laut Ministerium sind die Gebühren für die Tierkörperbeseitigung 2023 je nach Tierart um 200 bis 300 Prozent angestiegen.
dpa/th
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