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03.05.2012 | 16:12 | Forschungsgelder 

Wissenschaft soll freier mit Finanzen hantieren können

Berlin - Staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen sollen selbstständiger agieren und freier über ihre Mittel verfügen können.

Forschungsgelder
(c) proplanta
Entsprechende Regelungen sieht der Entwurf für ein «Wissenschaftsfreiheitsgesetz» vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin verabschiedete.

«Mit dem Gesetz stellen wir die entscheidenden Weichen, damit die Forschungseinrichtungen im globalen Wettbewerb erfolgreich bestehen können», sagte Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) bei der Präsentation des Entwurfs. Das Gesetz soll nach Schavans Vorstellungen bis Ende 2012 in Kraft treten.

Forschungsinstitutionen - wie etwa die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) oder die Helmholtz-Zentren - sollen künftig sogenannte Globalhaushalte bekommen. Danach können sie ihre Mittel für Personal und Investitionen unabhängig vom Kalenderjahr einsetzen.

Drittmittel aus nicht-öffentlichen Quellen dürfen sie laut Entwurf verstärkt dazu verwenden, um hochqualifizierte Forscher zu gewinnen oder zu halten.

Auch bei Unternehmensbeteiligungen sollen Hürden abgebaut werden. Hier sieht der Entwurf vereinfachte Genehmigungsverfahren mit klar geregelte Fristen vor, die den Einstieg in unternehmerisches Handeln beschleunigen.

Forschungsbauten sollen unkomplizierter entstehen können. Wissenschaftseinrichtungen, die über den nötigen Sachverstand verfügen, dürfen Baumaßnahmen ohne oder mit eingeschränkter Beteiligung der zuständigen Bauverwaltung verwirklichen.

Parallel zu den größeren Handlungsspielräumen sieht der Gesetzentwurf auch regelmäßige Kontrollen der Wissenschaftseinrichtungen vor.

«Das Gesetz ist ein international sichtbares Zeichen für die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Deutschland», sagte Schavan. Der Anstoß dafür sei bereits im Sommer 2008 erfolgt - also noch zu Zeiten der großen Koalition. Damals habe großes Einvernehmen bei allen Beteiligten und den Ländern geherrscht, sagte Schavan.

Vier Jahre nach Vorlage der Eckpunkte und den guten Erfahrungen sollten diese nun in einem Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden.

Das Gesetz gilt für Forschungseinrichtungen, die vom Bund alleine oder gemeinsam mit den Ländern finanziert werden. Nach Mitteilung des Bundesforschungsministeriums ist das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Über diese Frage wird allerdings noch eine Kontroverse erwartet.

Angesichts des derzeitigen Patts bei den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat herrscht intern innerhalb der Bundesregierung die Tendenz, bis Ablauf der Wahlperiode Gesetze nur noch zustimmungsfrei dem Bundesrat vorzulegen. (dpa)
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