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01.09.2010 | 12:15 | Fördermaßnahmen NRW 

Förderung von Agrarumweltmaßnahmen in NRW

Düsseldorf - Das Land NRW fördert mit den Agrarumweltmaßnahmen seit vielen Jahren eine besonders umweltfreundliche Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass Umweltleistungen der Landwirtschaft auch gesondert honoriert werden müssen.

Agrarumweltmaßnahmen in NRW
Die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen ist ein zentrales Element der Kooperation zwischen Umwelt-, Naturschutz und Landwirtschaft. Im Einzelnen will die Landesregierung mit den Agrarumweltmaßnahmen den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verringern, die abiotischen Ressourcen, insbesondere Boden und Gewässer, schützen, die Lebensbedingungen für gefährdete Tiere und Pflanzen verbessern, einen hohen Anteil an Dauergrünland sichern, die Kulturlandschaft erhalten, pflegen und gestalten, die Nachfrage nach ökologisch erzeugten Nahrungsmitteln befriedigen, eine umweltschonende und gleichzeitig artgerechte Tierhaltung befördern.

Die Agrarumweltmaßnahmen sind Teil des NRW-Programms „Ländlicher Raum“, an dem sich die EU und teilweise der Bund über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz“ finanziell beteiligen.  

Im Förderzeitraum 2007 bis 2013 sind insgesamt etwa 365 Mio. Euro für Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen eingeplant. Zusätzlich entfallen auf die Weidehaltung als Tierschutzmaßnahme weitere 25,8 Mio. Euro. Zum eingeplanten Gesamtbetrag von etwa 391 Mio. Euro steuert die EU fast 202 Mio. Euro bei. Damit bilden die Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen sowie die Weidehaltung im NRW-Programm Ländlicher Raum mit 42 % der öffentlichen Ausgaben und 55 % der verfügbaren EU-Mittel den finanziellen Schwerpunkt. Fördermaßnahmen.

Für die Förderperiode 2007 - 2013 sieht das Spektrum der förderfähigen Agrarumweltmaßnahmen wie folgt aus: Extensive Dauergrünlandnutzung Ökologischer Landbau Anbau einer vielfältigen Fruchtfolge Anlage von Blühstreifen Anbau von Zwischenfrüchten Anlage von Uferrandstreifen Zucht vom Aussterben bedrohter lokaler Haustierrassen Vertragsnaturschutz. Beim ökologischen Landbau ist sowohl die Umstellung wie auch die Beibehaltung förderfähig. Der Vertragsnaturschutz ist nur auf besonders naturschutzwürdigen Flächen förderfähig.

Grundlage für die Förderung neuer Anträge ab 2007 sind entsprechende Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierzu gehören: Richtlinien zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (Extensive Dauergrünlandnutzung, Ökologischer Landbau, Anbau einer vielfältigen Fruchtfolge, Anlage von Blühstreifen, Anbau von Zwischenfrüchten; Richtlinie wird zurzeit überarbeitet)

- Richtlinien zur Förderung der Anlage von Uferrandstreifen (PDF)

- Richtlinien zur Förderung der Zucht vom Aussterben bedrohter lokaler 
Haustierrassen
 (PDF)

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz - Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz (PDF)

- Richtlinien zur Förderung der Weidehaltung von Milchvieh (Richtlinie wird zurzeit erarbeitet) Lesen Sie zum Thema auch die Pressemitteilung vom 7.5.2009: "Ab 1. Juli höhere Prämien für neue Anträge bei Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutz-Maßnahmen" Bewilligungsbehörde für die Agrarumweltmaßnahmen und die Weidehaltung von Milchvieh ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter, bei dem neben allgemeinen Informationen auch die aktuellen Antragsunterlagen erhältlich sind.

Für Bewilligungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes sind die Kreise und kreisfreien Städte. Stand der Förderung Insgesamt werden in Nordrhein-Westfalen zurzeit etwa (Stand 2010) 260.000 Hektar im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen bewirtschaftet, einschließlich des Vertragsnaturschutzes. Dies entspricht einem Anteil von rund 17 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche.

Mittlerweile beteiligen sich mehr als 11.000 Betriebe an der Durchführung von Agrarumweltmaßnahmen. Diese Zahlen zeigen, dass zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte bereit sind, besonders nachhaltige und umweltverträgliche Produktionsverfahren anzuwenden, wertvolle Biotope zu pflegen und damit zusätzliche ökologische Leistungen für die Gesellschaft zu erbringen. (mkulnv-nrw)


Weitere Informationen
Broschüre: Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz in NRW (PDF)
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