Das hat Landwirtschaftsminister Helmut
Brunner in München mitgeteilt. „Beide Programmteile dienen dem Erhalt unserer wertvollen Kulturlandschaft und leisten einen Beitrag für mehr Biodiversität“, so Brunner.
Die Anträge müssen jeweils bis 30. Juni beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (B49) beziehungsweise bei der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim (B56) eingereicht werden. Der Bewilligung sind entsprechende Auswahlverfahren vorgeschaltet.
Bei der Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen beträgt die Prämie 270 Euro pro Ar erneuerter Hecke, beim Wiederaufbau von Steinmauern 100 Euro pro Quadratmeter Mauerwerk.
Detailinformationen zu den beiden Maßnahmen und zur Antragstellung gibt es bei den Ämtern, der Landesanstalt bzw. im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser.