Das haben die Spitzen der Koalition bei ihrem Treffen in Berlin vereinbart. Die noch offenen Fragen sollen in einer 10-köpfigen Arbeitsgruppe unverzüglich geklärt werden, teilte Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) am Dienstag weiter mit. Spätestens imSeptember solle der
Bundesrat darüber beschließen. Die CSU machte erneut massive Vorbehalte geltend und drohte mit einer Ablehnung der Reformpläne. Die
SPD warf der CSU daraufhin «Klientelpolitik» vor den Wahlen in Bayern vor. Die Wirtschaft forderte die Koalition auf, rasch Klarheit zu schaffen.
Offen ist vor allem noch, unter welchen Bedingungen Firmenerben von der Steuer entlastet werden. So soll die bisher geplante 15- jährige Haltefrist für die weitgehende Erbschaftsteuer-Befreiung der Unternehmen verkürzt werden. Die Rede ist nun von zehn Jahren. Außerdem will die Union den sogenannten Fallbeileffekt mildern, wonach das Unternehmenserbe voll versteuert werden müsste, wenn es auch nur ein halbes Jahr vor Fristende veräußert würde. Auch pocht die CSU für Landwirte darauf, dass verpachtete Flächen in die Steuerbegünstigung einbezogen werden. Verhindert werden soll zudem eine Doppelbelastung mit der Erbschafts- und Ertragsteuer.
CDU-Finanzexperte Otto Bernhardt sagte der Deutschen Presse- Agentur dpa: "Wir sind viel weiter, als viele glauben." Von den 45 Punkten seien sich beide Seiten bei 30 bereits einig. Bei zehn weiteren Fragen gehe es lediglich nur noch um Formulierungs- und Rechtsfragen. "Dann bleibt zum Schluss eine Hand voll Punkte übrig." Auch SPD-Experte Florian Pronold zeigte sich optimistisch, dass eine rasche Einigung möglich sei. Die SPD beharrt bei Korrekturen auf Gegenfinanzierungen, so dass es unterm Strich bei Einnahmen aus der Erbschaftsteuer von vier Milliarden Euro pro Jahr bleibt. Das Aufkommen steht allein den Ländern zu.
CSU-Chef Erwin Huber bekräftigte: «Der vorliegende
Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht mit einer ganzen Reihe von Fallstricken und Schikanen versehen. Die müssen raus.» CSU-Vertreter hatten zunächst dem Kompromiss einer Bund-Länder-Gruppe zugestimmt, der Basis für den Gesetzentwurf war. Anschließend pochte die CSU aber wie auch unionsgeführte Länder auf Nachbesserungen.
Neben Firmenerben können inzwischen auch nähere Verwandte auf Nachbesserungen hoffen. So dürfte die Behandlung von Geschwistern, Neffen und Nichten über die Steuersätze geändert werden, so dass sie auch künftig gegenüber Nicht-Verwandten bevorzugt werden. Im Gegenzug würden dann aber wohl die Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel weniger stark erhöht als bisher geplant. (dpa)