Das Ressort habe im Jahr 2005 dem Verband zur Förderung des ländlichen Raums, pro agro, 250.000 Euro gewährt, obgleich Notwendigkeit und Zweck der Zuwendung nicht klar gewesen seien, berichtete die Kontrollbehörde am Montag in Potsdam. Dies sei im Vorgriff auf zu erwartende beziehungsweise bewilligte Zuwendungsbescheide geschehen. Medien hatten darüber berichtet.
Das
Agrarministerium erklärte dazu, die EU habe die Förderung für die Periode 2000 bis 2006 auf das sogenannte Erstattungsprinzip umgestellt. Mit Zustimmung des Finanzministeriums sei pro agro im Jahr 2005 daher ein Vorschuss von 250.000 Euro bewilligt worden. «Das Geld wurde rechtmäßig für die Bezahlung von Rechnungen für bewilligte Förderprojekte eingesetzt.» 2011 habe der Verband begonnen, den Vorschuss in vier Raten zurückzuzahlen. Dies sei deutlich vor und unabhängig von der Prüfung des Landesrechnungshofes erfolgt. Die letzte Rate sei im ersten Quartal 2014 eingegangen.
In der Mitteilung des Landesrechnungshofes heißt es weiter, das Ministerium sei insgesamt bemüht, aufgezeigte Schwachstellen der bisherigen Förderpraxis abzustellen. So wolle es Fördergrundsätze neu gestalten. Auch beabsichtige es, künftig bei Förderungen die finanzielle Gesamtsituation eines Vereins oder Verbands zu berücksichtigen. Die Prüfung des Landesrechnungshofes erfolgte 2013 und 2014 mit Blick auf die Haushaltsjahre 2010 bis 2012. Es ging um Zuwendungen an die im ländlichen Raum tätigen Verbände und Vereine.